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| ABDA |
| 15.09.2022 12:35 Uhr |
Erstmals dürfen in dieser Grippesaison 2022/23 auch die Apotheken bundesweit Grippeimpfungen in der Offizin anbieten. Nachdem das Masernschutzgesetz 2020 regionale Modellprojekte mit impfenden Apotheken erlaubt hatte, machte das Pflegebonusgesetz 2022 daraus eine Regelversorgung. Die Bundesapothekerkammer hat bereits ein Mustercurriculum zur medizinischen Schulung von Apothekerinnen und Apothekern entwickelt.
Was die Vergütung der neuen Regelleistung betrifft, so muss dies die Apotheker- und die Kassenseite im Rahmen der Selbstverwaltung selber regeln. Die Verhandlungen zwischen DAV und GKV-Spitzenverband zur Abrechnung der Impfungen dauern nach DAV-Angaben derzeit noch an. Zuletzt hatte Dittrich die Blockade-Haltung der Kassen bei solchen Verhandlungen kritisiert. Die Tatsache, dass in der Vergangenheit zunehmend keine Einigung erzielt werden konnte und stets die Schiedsstelle entscheiden musste, führe die Selbstverwaltung ad absurdum, sagte er in seiner Rede zur Eröffnung der diesjährigen Expopharm in München.