Pharmazeutische Zeitung online Avoxa
whatsApp instagram facebook bluesky linkedin xign

Tag der Apotheke
-
Apotheken im Zentrum der Primärversorgung

Das Gesundheitssystem steht unter großem Druck: Der demografische Wandel und ein damit immens steigender Versorgungs- und Beratungsbedarf erfordern Reformen, um das System bezahlbar zu halten. Die Apotheken werden deshalb künftig mehr in die Primärversorgung eingebunden sein. Dazu gab die ABDA heute einen Überblick.
AutorKontaktEv Tebroke
Datum 03.06.2026  13:05 Uhr

Die stationären Apotheken gelten als wichtige Säule in der Gesundheitsversorgung. Neben der Arzneimittelversorgung bieten sie zahlreiche niedrigschwellige Angebote und pharmazeutische Dienstleistungen wie etwa Blutdruckmessung, erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation. Auch Impfungen etwa gegen Grippe sind in den Offizinen problemlos möglich. 

Mit dem nun beschlossenen Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sollen die Apotheken weitere Verantwortung und Aufgaben übernehmen, um das Gesundheitssystem zu entlasten. Dazu zählen unter anderem die eigenverantwortliche Akutversorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unter bestimmten Bedingungen sowie weitere Leistungen in der Prävention.

Anlässlich des Tags der Apotheke, der jedes Jahr am 7. Juni stattfindet, gab ABDA-Präsident Thomas Preis heute einen Überblick darüber, wie die Apotheken künftig im Zuge der Apothekenreform mehr in die Versorgung eingebunden werden. So sollen sie etwa alle Impfungen mit Totimpfstoffen durchführen dürfen. Auch dürfen sie in bestimmten Fällen, etwa bei der Chronikerversorgung, Arzneimittel ohne ärztliche Verordnung abgeben. Zudem sind weitere pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) vorgesehen.

Folgende Leistungen sollen Apotheken demnach ab 2027 übernehmen:

Darüber hinaus sieht das ApoVWG auch diese neuen Leistungen für Apotheken vor:

Preis betonte, dass die Apotheken darüber hinaus noch weitere Aufgaben im Bereich Primärversorgung übernehmen wollen. Es gehe darum, das Gesundheitssystem stabil und zukunftsfähig zu halten. »Dazu möchten die Apotheken als wohnortnahe, niedrigschwellige und verlässliche Anlaufstelle entsprechend ihren Beitrag leisten«, so der ABDA-Präsident. Konkrete Punkte sind in einem heute präsentierten Positionspapier aufgeführt. Unter anderem sollten Apotheken bei der digitalen Ersteinschätzung von Erkrankungen eine wesentliche Rolle spielen, so Preis. 

Apotheke als Ergänzung zur digitalen Ersteinschätzung

So könnten sie in bestimmten Situationen erste Anlaufstelle nach digitaler Ersteinschätzung sein. Auch sollten Videosprechstunden und assistierte Telemedizin aus der Apotheke heraus aufgebaut werden. Im SGB V ist demnach vorgesehen (§129 (5h) Satz 2 Nr. 1-3), dass Apotheken Maßnahmen der

assistierten Telemedizin anbieten können. Telemedizinische Sprechstunden sollten perspektivisch durch Apotheken unterstützt werden, um Patientinnen und Patienten einen besseren Zugang zu ermöglichen. 

Auch im Bereich Gesundheitsförderung soll die Expertise der Apotheken besser zum Einsatz kommen. Dabei geht es etwa um Aufklärung zu Gesundheitsthemen sowie weitere Angebote zur Präventions- und Früherkennung oder um Hilfestellungen bei der Nutzung der elektronische Patientenakte (ePA) oder digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA).

Entlastung ärztlicher Akut- und Notfallsprechstunden

Ein weiterer Punkt auf dem Positionspapier betrifft neue Leistungen zur Entlastung ärztlicher Akut- und Notfallsprechstunden. Hier nennt die ABDA etwa die pharmazeutische Betreuung der Patienten nach der Krankenhausentlassung. »Apotheken können für Risikopatientinnen und -patienten nach Entlassung eine strukturierte ambulante Anschlussbetreuung anbieten. Diese umfasst kurzfristig (etwa innerhalb von 48 bis 72 Stunden) die Übernahme der Entlassmedikation in den eMP/BMP, den Abgleich mit der Vormedikation, eine Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) sowie eine gezielte Beratung zur neuen oder angepassten Medikation inklusive Follow-up. So lassen sich Wiedereinweisungen reduzieren, die Patientensicherheit erhöhen und das Gesundheitssystem wirksam entlasten«, heißt es im Papier.

Darüber hinaus könnten Apotheken OTC-Kinderarzneimittel im Apothekennotdienst abgeben und dann direkt mit den Kassen abrechnen. Bislang müssen Eltern zur Kostenübernahme einen Notdienst oder eine Arztpraxis aufsuchen, nur um dafür eine Verordnung zu erhalten. »Dies verursache erhebliche Kosten und Aufwände ohne erkennbaren Zusatznutzen. Hier sollten praxistaugliche Wege geschaffen werden, wie eine direkte Kostenübernahme der GKV möglich ist«, so die ABDA.

Als weitere Punkte sind genannt: definierte Ausweitung von Selbstbehandlungsmöglichkeiten mit apothekerlicher Unterstützung; Point-of-Care-Testungen (bei viralem Verlauf direkte Versorgung mit OTC-Arzneimitteln; bei Verdacht auf bakterielle Infektion Weiterleitung an den Arzt).  

Neue Leistungen in der Routineversorgung

Die ABDA schlägt zudem das Angebot neuer Leistungen in der Routineversorgung (Beispiele) vor, wie etwa:  kontinuierliche Pflege des elektronischen Medikationsplans inklusive definierter AMTS-Checks; Verbesserung der Therapietreue bei Dauertherapien; standardisierte Therapiebegleitung bei stabilen chronischen Erkrankungen; Begleitung in besonderen Lebensphasen (etwa Wechseljahre).

Grundsätzlich ist es der ABDA wichtig, dass die stärkere Einbindung der Apotheken in die Primärversorgung in einem guten Zusammenspiel mit der Ärzteschaft erfolgt. Es gehe darum, sich gemeinsam mit den Ärzten in die neuen Rollen bei der Primärversorgung einzufinden, unterstrich Preis.

Laut ABDA-Präsident soll es noch vor der Sommerpause einen ersten Entwurf zu einem Primärversorgungsgesetz geben. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte sich in der Vergangenheit stets zu einer stärkeren Rolle der Apotheken in diesem Bereich bekannt. Apotheken sollten »Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bürger in Gesundheitsfragen sein, angefangen beim Impfen sowie für Beratung bei Nikotinentwöhnung oder bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen«.

Mehr von Avoxa