AKNR-Justiziarin Bettina Mecking begrüßte die Entscheidung des LG Düsseldorf. »Uns wäre aber wohler, wenn die Politik endlich dem festgestellten Missbrauch durch effektive Maßnahmen, die wir wiederholt auch vorgeschlagen haben, begegnen würde und wir daher nicht auf ein Vorgehen gegen Apotheken ausweichen müssten, um hier dem Wildwuchs einer missbrauchten Liberalisierung zu begegnen.«
Der von der Kammer beauftragte Rechtsanwalt wünscht sich, dass die Aufsichtsbehörden die Entscheidung auch bei den regelmäßigen Begehungen der Apotheken durchsetzen. Spätestens jetzt müsse jedem Apothekenbetreiber klar sein, dass die Zusammenarbeit mit solchen Anbietern unzulässig ist.