Anwalt will Daniel Bahr vorladen |
17.09.2018 16:23 Uhr |
Eine Ende des Prozesses ist noch nicht absehbar.
Weil noch immer nicht klar ist, ob Postfächer von Ministeriumsmitarbeitern tatsächlich ausgespäht – also Sicherheitsbarrieren überwunden – wurden, will der Verteidiger des ehemaligen ABDA-Sprechers und Apotheke Adhoc-Gründers Thomas Bellartz nun den ehemaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) befragen.
Bahr hatte zwischen 2011 und 2013 an der Spitze des Ministeriums gestanden. Bellartz und der Systemadministrator Christoph H., der damals im Bundesgesundheitsministerium tätig war, sollen laut Anklage interne E-Mails ausgespäht haben und so frühzeitig an bestimmte gesundheitspolitische Informationen gelangt sein. Um das zu beweisen, hatten Ermittler im BMG unter anderem einen USB-Stick beschlagnahmt, der dem Angeklagten H. gehört haben soll.
Ob die auf diesem Stick gefundenen Informationen jedoch überhaupt irgendetwas beweisen, ist nach wie vor unklar. So ist etwa nicht geklärt, ob bestimmte E-Mail-Postfächer gegen Zugriffe gesichert waren oder ob theoretisch weitere Mitarbeiter die E-Mails hätten lesen können. Auch die Frage, wie Datenschutz-relevant die im internen E-Mailverkehr ausgetauschten Informationen waren - ob dort etwa auch private Mitteilungen ausgetauscht werden durften - ist nach wie vor ungeklärt. Bellartz' Anwalt will genau solche Detailfragen nun durch Daniel Bahr als Ex-Chef der Behörde beantworten lassen.
Ob der ehemalige Minister allerdings tatsächlich vor Gericht erscheinen muss, ist fraglich. Bislang haben die Richter viele ähnliche Anträge von Bellartz' Verteidiger abgelehnt. So auch heute wieder. Mehrfach hatte dieser gefordert, bestimmte mit dem Fall betraute Ermittler und Staatsanwälte erstmals oder nochmalig zu befragen. Die Kammer hatte jedoch mehr als ein Mal erklärt, die gewünschte Vorladung oder Befragung sei ohne Bedeutung für die Frage der Schuld, spiele für das Verfahren keine Rolle oder greife dem vor, was am Ende Sache der Strafkammer ist: Aus all den Informationen die richtigen Schlüsse zu ziehen. Foto: winyu-stock.adobe.com