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WHO
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Anforderungen für Verhütung beim Mann definiert

Die Weltgesundheitsorganisation gibt der Entwicklung neuer Verhütungsmittel für Männer erstmals einen konkreten Rahmen. Eine europäische Befragung zeigt zugleich: Das Interesse unter Männern an neuen Verhütungsoptionen ist groß.
AutorKontaktMelanie Höhn
Datum 01.10.2026  15:30 Uhr

Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist die Beteiligung von Männern an der Empfängnisverhütung und Familienplanung nach wie vor begrenzt. Um das Spektrum der Verhütungsmethoden für Männer zu erweitern, werden derzeit neuartige, sichere, wirksame und reversible Methoden sowie entsprechende Verabreichungssysteme entwickelt.

Im Einklang mit ihrem normativen Auftrag hat die WHO deshalb erste Zielproduktprofile, sogenannte »Target Product Profiles« für neuartige Verhütungsmittel für Männer (NMCs) erstellt. Diese beschreiben die minimalen sowie die optimalen Anforderungen an neue Verhütungsprodukte für Männer und sollen als Orientierungshilfe für die Produktentwicklung, die Markteinführung, die behördliche Zulassungsprüfung sowie die Überwachung nach der Einführung reversibler Verhütungsmethoden dienen.

Die Profile behandeln laut WHO drei Wirkmechanismen:

  1. die Unterdrückung der Spermatogenese,
  2. die Hemmung der Spermienfunktion sowie
  3. die Blockade der Spermienübertragung bzw. des -transports.

Für jeden dieser Ansätze legen sie Leistungsparameter und Kriterien fest, etwa hinsichtlich der kontrazeptiven Wirksamkeit, Sicherheit, Reversibilität und Akzeptanz. Damit soll ein einheitlicher Rahmen für die Entwicklung und Bewertung neuartiger Verhütungsprodukte für Männer geschaffen werden.

Es fehlten konkrete Vorgaben für die Zulassung

Der Europaabgeordnete und Mitglied im Gesundheitsausschuss Peter Liese (CDU/EVP) bezeichnet dies als einen wichtigen Schritt, der ihm »große Hoffnung« mache. »Lange Zeit gab es bei der Verhütung für Männer kaum Fortschritte. Dies lag vor allem an einem Henne-Ei-Problem. Die Forscherinnen und Forscher sowie Unternehmen, die in diesem Bereich engagiert waren, beklagten mangelnde Vorgaben von den Behörden, die für die Zulassung zuständig sind«, so Liese.

Die Behörden, wie zum Beispiel die EMA in der EU, hätten keine konkreten Anfragen und Daten von den Unternehmen bekommen. Oft sei vonseiten der Zulassungsbehörden argumentiert worden, man dürfe bei Verhütungsmitteln für den Mann gar keine Nebenwirkungen zulassen, da der Mann ja keinen Vorteil davon habe, wenn die Frau nicht schwanger werde.

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