Ampel-Unterhändler planen Bürgertests und 3G am Arbeitsplatz |
Obwohl SPD, FDP und Grüne noch nicht gemeinsam regieren, basteln sie derzeit schon an gemeinsamen Gesetzesplänen. / Foto: imago images/Steinach
Obwohl SPD, Grüne und FDP noch nicht gemeinsam regieren, planen die möglichen Ampel-Koalitionäre derzeit ihr erstes gemeinsames Gesetz. Konkret geht es um Reaktionen auf die steigenden Coronavirus-Infektionszahlen. Laut einem Entwurf, der der PZ vorliegt, soll der bundesweite Ausnahmezustand nicht noch einmal verlängert werden und am 25. November beendet sein. Die voraussichtlichen Regierungspartner SPD, Grüne und FDP wollen zudem den damit verbundenen bisherigen Maßnahmenkatalog «abschalten» und durch einen kleineren, zeitlich befristeten Katalog ersetzen.
Auch ohne Ausrufung einer epidemischen Lage sollen die Bundesländer bis 19. März nächsten Jahres folgende Maßnahmen anordnen können: Abstandsgebote, Maskenpflicht, Hygienevorgaben für Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Hochschulen, die Pflicht zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (2G oder 3G) etwa für Veranstaltungen oder Restaurants und die Erhebung von Kontaktdaten von Besuchern und eine Pflicht für Betriebe zur Erstellung von Hygienekonzepten. Flächendeckende Schließungen von Schulen, Geschäften oder großflächige Verbote von Kultur- oder Sportveranstaltungen sollen nicht mehr möglich sein.
Die künftigen Ampel-Koalitionäre wollen im Zuge der Gesetzesänderung außerdem verschiedene andere Maßnahmen noch einmal bis März verlängern, die zur Abfederung der Corona-Krise eingeführt wurden: Eltern sollen weiterhin Kinderkrankentage nutzen können, falls ihre Kinder wegen Quarantäne-Anordnungen oder eingeschränktem Betrieb ihrer Schule oder Kita zu Hause bleiben müssen. Bis März verlängert werden sollen außerdem die Entschädigungsregelung für Beschäftigte bei Verdienstausfall, wenn sie in Quarantäne geschickt werden, die Möglichkeit der Impfstatusabfrage von Beschäftigten für Arbeitgeber bestimmter Berufsgruppen und der vereinfachte Zugang zu Sozialleistungen wie Hartz IV oder Kinderzuschlag. Für Arbeitgeber soll auch weiterhin die Pflicht bestehen, ihren Beschäftigten Tests anzubieten.
Das Virus SARS-CoV-2 hat unsere Welt verändert. Seit Ende 2019 verbreitet sich der Erreger von Covid-19 und stellt die Wissenschaft vor enorme Herausforderungen. Sie hat sie angenommen und rasch Tests und Impfungen, auch für Kinder, entwickelt. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite Coronavirus.