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Coronavirus-Maßnahmen

Ampel-Unterhändler planen Bürgertests und 3G am Arbeitsplatz

Um auf die steigenden Coronavirus-Infektionszahlen zu reagieren, wollen die künftigen Ampel-Koalitionäre das Infektionsschutzgesetz ändern. Die epidemische Lage von nationaler Tragweite soll zwar zum 25. November beendet werden, allerdings sollen die Länder bis März weiterhin Maßnahmen anordnen können. Außerdem planen SPD, Grüne und FDP mit der Wiederkehr der Bürgertests und 3G am Arbeitsplatz.
dpa
PZ
09.11.2021  09:10 Uhr

Obwohl SPD, Grüne und FDP noch nicht gemeinsam regieren, planen die möglichen Ampel-Koalitionäre derzeit ihr erstes gemeinsames Gesetz. Konkret geht es um Reaktionen auf die steigenden Coronavirus-Infektionszahlen. Laut einem Entwurf, der der PZ vorliegt, soll der bundesweite Ausnahmezustand nicht noch einmal verlängert werden und am 25. November beendet sein. Die voraussichtlichen Regierungspartner SPD, Grüne und FDP wollen zudem den damit verbundenen bisherigen Maßnahmenkatalog «abschalten» und durch einen kleineren, zeitlich befristeten Katalog ersetzen.

Auch ohne Ausrufung einer epidemischen Lage sollen die Bundesländer bis 19. März nächsten Jahres folgende Maßnahmen anordnen können: Abstandsgebote, Maskenpflicht, Hygienevorgaben für Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen oder Hochschulen, die Pflicht zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (2G oder 3G) etwa für Veranstaltungen oder Restaurants und die Erhebung von Kontaktdaten von Besuchern und eine Pflicht für Betriebe zur Erstellung von Hygienekonzepten. Flächendeckende Schließungen von Schulen, Geschäften oder großflächige Verbote von Kultur- oder Sportveranstaltungen sollen nicht mehr möglich sein.

Verlängerung weiterer Corona-Maßnahmen

Die künftigen Ampel-Koalitionäre wollen im Zuge der Gesetzesänderung außerdem verschiedene andere Maßnahmen noch einmal bis März verlängern, die zur Abfederung der Corona-Krise eingeführt wurden:  Eltern sollen weiterhin Kinderkrankentage nutzen können, falls ihre Kinder wegen Quarantäne-Anordnungen oder eingeschränktem Betrieb ihrer Schule oder Kita zu Hause bleiben müssen. Bis März verlängert werden sollen außerdem die Entschädigungsregelung für Beschäftigte bei Verdienstausfall, wenn sie in Quarantäne geschickt werden, die Möglichkeit der Impfstatusabfrage von Beschäftigten für Arbeitgeber bestimmter Berufsgruppen und der vereinfachte Zugang zu Sozialleistungen wie Hartz IV oder Kinderzuschlag. Für Arbeitgeber soll auch weiterhin die Pflicht bestehen, ihren Beschäftigten Tests anzubieten.

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