Ampel-Koalition will »Gesundheitskioske« einführen |
Laut einem Plan des Bundesgesundheitsministeriums sollen noch in diesem Jahr die Voraussetzungen für »Gesundheitskioske« geschaffen werden. / Foto: IMAGO/Eduard Bopp
Spätestens seit der Veröffentlichung des rot-grün-gelben Koalitionsvertrags ist klar, dass sich im Gesundheitswesen in den kommenden Jahren auch grundsätzliche Regelungen ändern könnten. Das Papier von SPD, Grünen und FDP enthält im gesundheitspolitischen Kapitel gleich mehrere Passagen, in denen es um die Neuschaffung von Versorgungsstrukturen geht. Deutlich spürbar ist der Wunsch der Koalitionäre, durch diese neuen Strukturen die Versorgung in bislang unterversorgten Regionen zu verbessern.
Für Aufsehen sorgte vor diesem Hintergrund auch die folgende Passage: »In besonders benachteiligten Kommunen und Stadtteilen (5 Prozent) errichten wir niedrigschwellige Beratungsangebote (zum Beispiel Gesundheitskioske) für Behandlung und Prävention.« Was im Vertrag der Koalitionäre noch visionär bis theoretisch klingt, soll nun Realität werden. Der PZ liegt eine Arbeitsplanung des Bundesgesundheitsministeriums vor, aus der hervorgeht, dass im zweiten Halbjahr dieses Jahres ein Versorgungsgesetz geplant ist, mit dem unter anderem solche »Gesundheitskioske« umgesetzt werden.
In der Planung heißt es weiter, dass entsprechende gesetzliche Regelungen derzeit schon vorbereitet würden. Konkret sollen die Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet werden, gemeinsam mit den Ländern und den Gemeinden solche Kioske zu errichten. Möglicherweise sei es notwendig, dass die Länder die »Letztentscheidung« über den Standort fällen dürfen.
Für Apotheker ergeben sich aus diesen Planungen gleich mehrere Fragen: Wer wird der Inhaber solcher Kioske sein? Sollen auch Arzneimittel abgegeben werden? Sollte eine Arzneimittelabgabe möglich sein, wer übernimmt diese? Eine Sprecherin des BMG wollte auf diese Punkte jedoch nicht weiter eingehen und erklärte lediglich, dass man Details oder einen konkreten Zeitplan noch nicht nennen könne.