Alles startklar |
Dr. Mathias Schindl erklärt die wichtigsten Grundbegriffe des E-Rezeptes beim Digitalisierungsrundgang auf der Expopharm. / Foto: PZ/Alois Mueller
Zukünftig gibt es Rezepte nicht mehr nur auf Papier, sondern auch als elektronischen Datensatz. »Das wird Konsequenzen mit sich bringen, auf die wir uns heute schon vorbereiten müssen«, betonte Dr. Mathias Schindl, Experte für Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Die erste Station des Rundgangs war der Messestand von CGM Lauer. Hier erfuhren die Teilnehmer, was das Wort »Telematik-Infrastruktur« bedeutet: Es handelt sich um eine hoch sichere, digitale Autobahn, die alle Beteiligte – also beispielsweise Patient, Arzt und Apotheker – miteinander verbindet. Zugang zu diesem System haben nur autorisierte Personen, die Daten werden über End-to-End-Verschlüsselung übertragen. Um an dem Prozess beteiligt zu sein, braucht eine Apotheke einen Connector und pro Kasse ein Karten-Terminal. Der Connector bildet das Kernstück und verbindet die Apotheke mit dem Telematik-Netz, während das Karten-Terminal dazu dient, die elektronische Gesundheitskarte des Kunden auszulesen. Zudem erfassen die Terminals die Daten des elektronischen Heilberufeausweises (eHBA). Die Geräte erhalten die Apotheken bei ihren jeweiligen Software-Anbietern.
Weiter ging es zum Stand der Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA). Hier erhielten die Messebesucher die Information, dass die Rezeptdaten an nur einem zentralen Ort gespeichert werden und keine Kopien erstellt werden. Denn bei einem digitalen Datensatz sind Original und Duplikat nicht zu unterscheiden. »Die NGDA entwickelt dabei Standards, auf die weiter aufgebaut werden kann«, fasste Schindl zusammen.
Nachdem ein Arzt ein elektronisches Rezept erstellt hat, erhält der Patient einen Sicherheitscode, zum Beispiel einen QR-Code, mit dem er das Rezept verwalten und abrufen kann. Das Rezept kann über verschiedene Wege in die Apotheke kommen. Beispielsweise können die Patienten es direkt an eine Apotheke senden, eine App nutzen oder es direkt mittels des QR-Code in einer Apotheke einlösen.
In der Apotheke erscheint das Rezept im Warenwirtschaftsprogramm. Am Stand von Pharmatechnik konnten die Teilnehmer sehen, dass alle Daten, die ein analoges Muster-16-Rezept hat, auch auf einer digitalen Verordnung vorhanden sind. Mithilfe der digitalen Signatur des eHBA wird das bearbeitete Rezept abgezeichnet. »Vorteil einer solchen digitalen Verordnung ist, dass keine Formfehler mehr passieren können«, hob Schindl hervor. Ein verrutschtes Aut-idem-Kreuz könne somit nicht mehr zu einer Retaxation führen.
Und wie kommt das Rezept nun in die Abrechnungsstelle? Hierzu gab es an der letzten Station des Rundgangs, am Messestand von Noventi, Informationen. »Die Zeiten, in denen die Rezepte gewogen und anschließend abgeholt werden, sind vorbei«. Nun erfolgt das Absenden der Rezepte nach der Rezeptkontrolle per Mausklick. Auch bei diesem Vorgang wird keine Rezeptkopie erzeugt, sondern lediglich der Status des Rezeptes verändert. Ein weiterer Vorteil des E-Rezeptes sei die Klimafreundlichkeit des Prozesses. Neben Papier werde auch CO2 gespart, da der Transport der Rezepte zu Abrechnungszentren und Kostenträgern wegfalle.
»Bereiten Sie sich und Ihre Kunden frühzeitig auf das E-Rezept vor, dann ist jegliche Angst, dass alle Rezepte bei Versandhandelsapotheken landen, unbegründet«, betonte Schindl zum Ende des Rundgangs. Den Kunden müsse lediglich klar sein, dass auch die Apotheke vor Ort in der Lage ist, digitale Rezepte zu bearbeiten. Lösungen gebe es viele, man müsse sie nur bereits jetzt publik machen.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.