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Coronavirus-Impfstoffe

Alle Großhändler dürfen Betriebsärzte mit Impfstoffen beliefern

Ab der kommenden Woche werden auch die Betriebsärzte in die Coronavirus-Impfkampagne einsteigen. Mit der ersten Auslieferung der entsprechenden Impfstoffdosen an die Apotheken der Betriebsärzte waren lediglich vier Großhändler beauftragt. Nun will das Bundesgesundheitsministerium aber alle Grossisten in die Belieferung der Betriebsmediziner einbinden.
Benjamin Rohrer
01.06.2021  11:00 Uhr
Alle Großhändler dürfen Betriebsärzte mit Impfstoffen beliefern

Mitte Mai wurde bekannt, dass ab dem 7. Juni auch die Betriebsärzte die Möglichkeit bekommen sollen, Impfungen gegen das Coronavirus zu verabreichen. In den vergangenen Tagen wurden immer mehr Details zum Einstieg der Betriebsmediziner bekannt. Klar ist beispielsweise, dass rund 6000 Mediziner Impfstoffe bei Apotheken bestellt haben, um am kommenden Montag in die Impfkampagne zu starten. Zur Erinnerung: Die Mediziner sollten ihre Bestellungen bis zum Freitag, den 21. Mai bei den Apotheken hinterlassen haben. Am selben Tag (3 Stunden später) mussten die Apotheker wiederum ihre Bestellungen bei den Großhändlern abgegeben haben.

Allerdings galt: Für die Erstbelieferung der Apotheken mit Impfstoffen für Betriebsärzte waren lediglich vier Großhändler zugelassen: Sanacorp, Gehe, Phoenix sowie Noweda. Die Bestellungen beim Großhandel konnten anfangs auch nicht über die MSV3-Schnittstelle eingereicht werden, sondern per Fax oder Mail. Mehrere nicht beteiligte Grossisten hatten sich in den vergangenen Tagen in Medienberichten zu Wort gemeldet und sich darüber beschwert, ihre Kunden nicht beliefern zu dürfen.

Nun wird das Verfahren geändert, das regelt eine neue Allgemeinverfügung, die diese Woche in Kraft treten

soll. Nach Angaben des Deutschen Apothekerverbands (DAV) sollen Apotheken die Impfdosen für Betriebsärzte dann bei einem Mitglied des Bundesverbands des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) oder einem sogenannten Partnergroßhändler beziehen, der eine entsprechende Vereinbarung mit dem Phagro getroffen hat. Welche Grossisten dazu zählen, hat der Verband auf seiner Internetseite veröffentlicht. »Es findet also keine Begrenzung auf pharmazeutische Großhandlungen statt, die eine bundesweite Versorgung sicherstellen können«, heißt es in einem Rundschreiben des DAV an seine Mitglieder. Grundsätzlich sollen die Apotheken auf die Händler zurückgreifen, die sie auch bislang mit Impfstoffen für die niedergelassenen Vertragsärzte versorgen.

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