AfD soll den Vorsitz im Gesundheitsausschuss übernehmen |
Nach Informationen der PZ soll die AfD den nächsten Vorsitzenden des Gesundheitsausschusses stellen. / Foto: picture alliance / photothek
Bei der Bundestagswahl im September dieses Jahres konnte die AfD ihr Wahlergebnis der vergangenen Wahl nicht bestätigen: Die Partei verlor rund 2 Prozentpunkte und lag im amtlichen Endergebnis bei 10,3 Prozent der Wählerstimmen. Somit stellt die AfD auch nicht mehr die drittgrößte Fraktion im Bundestag, sondern nach SPD, Union und den Grünen die viertgrößte Fraktion. Trotzdem hat die AfD – so wie alle anderen Bundestagsfraktionen – das Recht einen bestimmten Anteil der Bundestagsausschüsse zu leiten. Die Ausschussvorsitzenden haben zwar keine besondere politische Funktion, allerdings leiten sie die Ausschusssitzungen und können gewissermaßen das Prozedere in dem Gremium vorgeben.
Noch sind die Ausschüsse nicht konstituiert – erst in den kommenden Tagen wollen die Fraktionen intern darüber beraten, in welche Fachgremien die einzelnen Politikerinnen und Politiker tätig werden. Allerdings haben sich die parlamentarischen Geschäftsführer nach Informationen der PZ bereits darauf verständigt, welche Fraktion welchen Ausschuss leiten darf. Die Ausschussverteilung erfolgt dabei nach einem recht komplizierten Verteilungsmechanismus, bei dem die einzelnen Fraktionen je nach Größe Recht auf eine bestimmte Anzahl an Leitungen haben. Die Fraktionen haben dabei die Möglichkeit Präferenzen anzugeben. Die AfD hatte demnach das Recht drei Ausschüssen vorzusitzen. Ihr wurden die Bereiche Gesundheit, Innenpolitik sowie wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zugesprochen.
Union und SPD leiten jeweils sieben Ausschüsse. Finanzen, Haushalt und Wirtschaft liegen beispielsweise bei der Union, die Sozialdemokraten übernehmen unter anderem den Vorsitz in den Bereichen Außenpolitik, Petitionen und Verkehr. Die Linksfraktion leitet lediglich den Klimaausschuss, die Grünen bekommen vier Ausschüsse (Umwelt, Bildung, Europa, Digitales) und die FDP darf sich um die Themen Menschenrechte, Verteidigung sowie Bauen und Wohnen kümmern.
Alle vier Jahre wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Wir berichten mit Blick auf die Gesundheitspolitik und die Auswirkungen für die Apotheken.