Ärzte wollen keine Austausch-Freiheiten für Apotheken |
KBV-Vizechef Stephan Hofmeister will verhindern, dass Apotheken alle Arzneimittel bei Nicht-Verfügbarkeit gegen wirkstoffgleiche Präparate austauschen können. / Foto: imago images/IPON
Das Bundesgesundheitsministerium hat kürzlich einen ersten Entwurf für ein Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) vorgelegt. Darin enthalten sind mehrere Maßnehmen, um Arzneimittel-Lieferengpässen entgegenzuwirken, beziehungsweise entstehende Defekte besser managen zu können. Für die Apotheken und ihre Patienten ist von zentraler Bedeutung, dass die durch die Rabattverträge strikt vorgegebenen Austauschregeln grundsätzlich gelockert werden sollen. Konkret sieht der Entwurf vor, dass Apotheken Rabattarzneimittel auch ohne Rücksprache mit dem Arzt gegen ein wirkstoffgleiches Präparat abgeben können, wenn das rabattierte Medikament nicht verfügbar ist. Konkret dürfen die Apotheken von Packungsgröße und Wirkstärke abweichen, wenn dabei die verordnete Gesamtmenge nicht überschritten wird. Die wichtigste Voraussetzung für die Austauschfreiheit soll allerdings sein, dass das betroffene Arzneimittel auf einer beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geführten Arzneimittel-Liste steht, auf der versorgungsrelevante Arzneistoffe aufgeführt sind.
Trotzdem protestieren die Kassenärzte gegen die geplanten Austauschfreiheiten für Apotheken. Über die übliche Aut-idem-Regelung hinaus dürfe der Austausch nur in Ausnahmen möglich sein, heißt es in einer aktuellen Mitteilung. Zudem sei es zwingend erforderlich, dass Arztpraxen darüber informiert würden, wenn Patienten aufgrund von Lieferengpässen ein Ersatzpräparat erhielten, sagte KBV-Vizechef Stephan Hofmeister.
Die ABDA hingegen fordert, dass die neuen Austauschfreiheiten für alle Arzneimittel verstetigt werden – und nicht für die Medikamente, die auf der BfArM-Liste stehen. Schließlich spiegele die Liste nicht die wirkliche Versorgungslage in den Apotheken wider, so das Argument. Die KBV will das verhindern. »Wenn Patienten ein anderes Arzneimittel bekommen, als der Arzt oder die Ärztin verordnet hat, kann es schnell zu Fehlern beispielsweise bei der Einnahme kommen, und es birgt ein hohes Risiko einer Verschlechterung der Compliance« warnte Hofmeister. Deshalb solle ein Austausch von Arzneimitteln ohne Rücksprache mit der Arztpraxis nur in den geplanten Ausnahmefällen erfolgen.
Im Entwurf des Lieferengpass-Gesetzes ist zudem vorgesehen, dass der Austausch ohne Rücksprache mit dem Arzt erfolgen kann. Auch gegen diese Formulierung protestieren die Mediziner. Um die Arzneimitteltherapiesicherheit nicht zu gefährden, müsse die Apotheke die Arztpraxis über den Austausch informieren, forderte Hofmeister. So sollte der Arzt oder die Ärztin unbedingt wissen, wenn ein Patient beispielsweise statt einer Tablette je 10 mg zwei Tabletten je 5 mg täglich einnimmt, weil das Medikament in der verordneten Dosis in der Apotheke nicht vorrätig war.