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Verordnungsentwurf

Ärzte sollen Paxlovid abgeben dürfen

Ärzte sollen künftig das Covid-19-Therapeutikum Paxlovid® bevorraten und direkt in der Praxis abgeben dürfen. Das geht aus einem Entwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (AMVersV) hervor. Die Apothekenvergütung für die Abgabe soll entsprechend gekürzt werden.
Ev Tebroke
02.08.2022  14:48 Uhr

Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach (SPD) will den Ärzten für das Covid-19-Therapeutikum Paxlovid vorübergehend das Dispensierrecht erteilen. Das geht aus einem Entwurf zur vierten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung hervor. Ziel sei es, »die Versorgung mit den vom Bund beschafften zugelassenen antiviralen Arzneimitteln zur Behandlung von Covid-19-Erkrankungen zu verbessern«, heißt es in dem Papier. Neben den Arztpraxen sollen auch Pflegeeinrichtungen künftig das Medikament bevorraten und vor Ort abgeben dürfen. Für jede abgegebene Packung sollen die Mediziner 15 Euro zuzüglich Umsatzsteuer erhalten.

Bislang werden die zentral vom Bund beschafften antiviral wirkenden Medikamente wie Paxlovid über die Apotheken an die Patienten abgegeben, sobald eine entsprechende Verordnung vorliegt. Um die Abgabe zu beschleunigen, waren Apotheken erst kürzlich ermächtigt worden, eine unbegrenzte Packungsmenge von Paxlovid vorrätig zu halten. Für die Beschaffung, Lagerung und Abgabe erhalten sie 30 Euro plus Mehrwertsteuer. Das soll sich nun ändern.

Aufwandsvergütung der Apotheken halbiert

»Der Aufwand der Apotheken für die Abgabe der zugelassenen antiviralen Arzneimittel gegen Covid-19 an die Ärztinnen und Ärzte ist im Vergleich zur Abgabe an die Patientinnen und Patienten verringert, weil die Bevorratung und die Beratungsleistung entfallen«, heißt es in dem Entwurf. Die Vergütung der Apotheken soll dementsprechend angepasst werden. Demnach erhalten die Apotheken für den Aufwand, der ihnen im Zusammenhang mit der Abgabe dieser Medikamente entsteht, eine Vergütung in Höhe von 15 Euro zuzüglich Umsatzsteuer je abgegebener Packung. Für eine Belieferung sollen sie zusätzlich weiterhin pro Botendienst 8 Euro plus Umsatzsteuer abrechnen dürfen.

Mit der neuen Regelung will das BMG die Versorgung mit den antiviral gegen Covid-19 wirkenden Arzneimittel offenbar beschleunigen. Denn bislang wird diese Therapieoption nur zögerlich von den Ärzten verordnet. Paxlovid muss innerhalb von fünf Tagen nach den ersten Covid-19-Symptomen eingenommen werden, um Risikopatienten vor einem schweren Krankheitsverlauf zu schützen.

ABDA will Abgabe in der Apotheke ohne Verordnung 

Die Hausärzte begrüßen die Abgabemöglichkeit. Dies sei ein »großer Fortschritt für die Versorgung von Corona-Risikopatientinnen und -Patienten«, heißt es in einem Statement des Deutschen Hausärzteverbands. Da Paxlovid möglichst früh während der Erkrankung, spätestens jedoch fünf Tage nach Symptombeginn, verabreicht werden müsse, ergebe es »absolut Sinn, dass die Hausärztinnen und Hausärzte die Möglichkeit erhalten sollen, die Behandlung sehr zeitnah zu beginnen«.

Die ABDA hingegen sieht keinen Grund für die direkte Arzneimittelabgabe durch Ärzte. Stattdessen fordert die Bundesvereinigung, dass Apotheken selbst das Medikament ohne Verordnung abgeben dürfen. »Es gibt keinerlei Anlass, den bewährten Weg des Arzneimittels über die Apotheke zu verlassen,« betonte die ABDA in einem Statement gegenüber der PZ. »Die Patientinnen und Patienten, die sich sehr häufig zu Hause befinden, können über die Botendienste der Apotheken versorgt werden«, so eine Sprecherin. Die Verordnungs- und Versorgungskette funktioniere im (auch telefonischen) Verordnungsfall bis zur Lieferung per Apothekenboten an den Patienten zu Hause »schnell und ohne jegliche Probleme«. Zudem verweist die ABDA auf die USA, wo es Apothekern seit Kurzem erlaubt ist, Paxlovid direkt ohne ärztliche Verordnung an die Patienten abzugeben.

Die Verbände haben nun bis zum 5. August Zeit für eine Stellungnahme.

 

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