Die ABDA fordert eine stärkere Rolle der Apotheken in der Primärversorgung. Ärzteverbände warnen dagegen vor Kompetenzüberschreitungen und Risiken für die Patientensicherheit. / © imago/Jochen Tack
Mit dem im Bundestag beschlossenen Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) sollen Apotheken mehr Verantwortung und Aufgaben übernehmen, um das Gesundheitssystem zu entlasten. Dazu zählt unter anderem die eigenverantwortliche Akutversorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unter bestimmten Bedingungen sowie weitere Leistungen in der Prävention.
Die ABDA kann sich jedoch auch weitere Aufgaben vorstellen. So hat sie in dem neulich erschienenen Positionspapier »Die zukünftige Rolle der Apotheke in der Primärversorgung«, weitere Bereiche aufgelistet, die Apotheken künftig übernehmen könnten. Auf sieben Seiten wird unter anderem eine »definierte Ausweitung von Selbstbehandlungsmöglichkeiten mit apothekerlicher Unterstützung« für Krankheiten wie Konjunktivitis, Sinusitis, Rachenentzündungen und Allergien aufgelistet. Scharfe Kritik kommt daran nun aus der Ärzteschaft.
In einer Mitteilung kritisieren die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) das Positionspapier und warnen vor mehr Bürokratie und Kosten. Andreas Gassen, der Vorstandsvorsitzende der KBV, übt zudem Kritik an der kürzlich beschlossenen Erhöhung des Apothekenfixums.
»Trotz der Aussagen der Ministerin, dass alle ihren Beitrag zu leisten hätten, ist für die Anhebung des Apothekenfixums offensichtlich genug Geld da, nämlich rund eine Milliarde Euro. Die erhofften Vergütungen für die gewünschte Pseudo-Primärversorgung sind darin natürlich noch nicht enthalten«, kritisiert Gassen scharf mit Blick auf das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz.
In dem Zuge kritisiert er auch die vorgesehenen Kürzungen bei der niedergelassenen Ärzteschaft und den Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Praxen müssten sich auf diese Sparmaßnahmen einstellen und ihr Leistungsangebot entsprechend anpassen, während Apotheken davon profitieren möchten.
Sowohl Gassen als auch Klaus Reinhardt, der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), machen deutlich, dass es keinen »Schulterschluss« bei den von der ABDA verkündeten Plänen gibt. »Die Ärzteschaft erteilt einer solchen Primärversorgung light eine klare Absage«, lautet ihr Fazit.
Reinhardt forderte zudem eine Stärkung der bestehenden ärztlichen Versorgung und eine sinnvolle Zusammenarbeit der Professionen statt »paralleler Strukturen, die mehr Bürokratie als Entlastung schaffen«.
Als »gefährliche Kompetenzüberschreitung« beschreibt der Spitzenverband Fachärztinnen und Fachärzte Deutschland (SpiFa) das Positionspapier der ABDA. »Der SpiFa sieht darin eine kurzsichtige und für Patientinnen und Patienten gefährdende offene Kompetenzüberschreitung, deren Forderung allein schon das Verständnis für medizinische Fragestellungen auf Seiten der Apothekerschaft vermissen lässt«, teilt der Verband mit. Das Papier zeige ein »klar fehlendes Verständnis für medizinische Fragestellungen« aus Sicht der Apothekerschaft.
»Wir Fachärztinnen und Fachärzte arbeiten gut und vertrauensvoll mit den Apothekerinnen und Apothekern zusammen. Medizinisch wirksame Therapien setzen jedoch Diagnosen voraus«, sagt Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Verbands, und fügt hinzu: »Belastbare Diagnosen können ausschließlich Ärztinnen und Ärzte stellen.« Der SpiFa fordert die ABDA auf, derartige »Gedankenspiele« zu unterlassen, die die Sicherheit der Patientinnen und Patienten gefährden würden.
Auch der Berufsverband der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands (BVA) sowie die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) widersprechen dem ABDA-Positionspapier in Teilen.
»Entgegen jeder Vernunft und Verantwortung« seien die Vorstellungen in dem Papier, so Daniel Pleger, erster Vorsitzender des BVA. Pleger bezieht sich dabei besonders auf das Beispiel der Konjunktivitis. Eine Konjunktivitis ist eine Entzündung der Schleimhaut, die das Auge und die Innenseite der Lider auskleidet. Die Diagnose »kann und darf nur augenfachärztlich gestellt werden«, so Pleger.
Ebenso kritisch äußert sich Claus Cursiefen, Generalsekretär der DOG. »So sehr wir die Apotheken als Partner bei der Arzneimittelversorgung und der Arzneimittelsicherheit schätzen, erfordert das rote Auge zwingend eine apparative Diagnostik und eine augenfachärztliche Untersuchung.« Schließlich könne bei einer falschen Therapie einer kontaktlinsenassoziierten Konjunktivitis potenziell Augenverlust drohen. »Hierbei entscheiden oft die ersten 24-28 Stunden über den weiteren Verlauf«, warnt die Ärzteschaft.
Sie kritisieren, dass fehlerhafte Therapien erhebliche Folgekosten für »das solidarisch finanzierte Gesundheitssystem sowie für den sozialen Bereich« haben können.