Ärzte können unbegrenzt Vaxzevria bestellen |
Erstmals dürfen Praxen unbegrenzt Vaxzevria bestellen, eine Obergrenze gibt es in KW 19 nicht. / Foto: Imago images/ZUMA Wire
Kurz vor dem Wochenende steht fest, wie viel Covid-19- Vakzin die Ärzte in Kalenderwoche (KW) 19 (10. bis 16. Mai) verimpfen können. Insgesamt 1,6 Millionen Dosen Comirnaty (Biontech/Pfizer) und 1,3 Millionen Dosen Vaxzevria (Astra-Zeneca) sollen zur Verfügung stehen. Das geht aus einem Rundschreiben des Deutschen Apothekerverbands (DAV) hervor.
Wie in den vergangenen Wochen auch wird zumindest für einen der beiden Impfstoffe dabei erneut eine Bestell-Obergrenze eingezogen. Mehr als sechs Vials Comirnaty sollen die Praxen demnach nicht ordern. Bei Vaxzevria sind sie hingegen erstmals frei. Diesen weitaus weniger gefragten Impfstoff können die Mediziner also theoretisch in jeder gewünschten Menge anfordern. »Für Vaxzevria® von AstraZeneca wird es auf absehbare Zeit keine Obergrenze für die Bestellmengen mehr geben«, schreibt dazu der DAV. Wer auf Vaxzevria verzichten will, kann dadurch allerdings nicht mehr Comirnaty beziehen.
Für KW 19 können die Ärzte zudem Impfdosen für die zweite Immunisierung bestellen. Die könnten knapp sechs Wochen nach dem Start der Impfungen im niedergelassenen Bereich in der zweiten Maiwoche erstmals für Comirnaty anstehen. Die Impfdosen für diese zweite Injektion sollen die Ärzte möglichst auf einem gesonderten Rezept, in jedem Fall aber deutlich gekennzeichnet bestellen. Großhandel und Apotheken müssen diesen Aufträgen Prioriät einräumen, um sicherzugehen, dass an dieser Stelle nicht gekürzt wird und am Ende ausreichend Dosen für Zweitimpfungen in die Praxen gelangen.
Ob die Ärzte den empfohlenen Abstand zwischen den Impfungen einhalten, bleibt ihnen überlassen. Der beträgt sechs Wochen für Comirnaty und zwölf Wochen für Vaxzevria. In Einzelfällen können Praxen von dieser Empfehlung abweichen. Die Apotheken müssen sich darum nicht kümmern. Sie »sind nicht verpflichtet, die Einhaltung des zeitlichen Abstands zwischen Erst- und Zweitimpfung zu überprüfen«, schreibt der DAV. Über die Besonderheiten im Bestellprozess der Dosen für Zweitimpfungen hatte die PZ bereits berichtet. So wird es ab Mai etwa eine spezielle Sonder-PZN für diese Dosen geben. Bis Dienstag 12 Uhr müssen die Bestellunge der Ärzte in den Apotheken eingehen. Anschließend leiten die Offizinen die Aufträge an den Großhandel weiter.
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