Ärzte dürfen maximal 30 Dosen Comirnaty bestellen |
Auch für die Kalenderwoche 49 gilt eine Höchstbestellmenge für Comirnaty, die ebenfalls bei 30 Dosen liegt. Laut DAV liegt die Zahl der schon bestellten Impfdosen für die KW 49 deutlich über der verfügbaren Menge, so dass die Comirnaty-Bestellungen gekürzt werden mussten. Nach DAV-Informationen seien die ärztlichen Bestellungen auf 3 oder 4 Vials (18-24 Impfdosen) gekürzt worden. Dies sei allerdings regional unterschiedlich. Für Spikevax-Bestellungen für die KW 49 wurde keine Höchstbestellmenge vorgegeben.
Für die Kalenderwoche 50 können die Ärzte bis zum 7. Dezember erstmals auch den Kinderimpfstoff von Biontech/Pfizer bestellen. Der DAV erinnert daran, dass die ärztliche Verordnung den Impfstoff eindeutig als Kinderimpfstoff ausweisen müsse. Bei der Bestellung beim pharmazeutischen Großhandel sind die entsprechenden Pharmazentralnummern für diesen Impfstoff zu verwenden.
Der DAV erklärt auch, dass sich durch die Zulassung von Spikevax (Moderna) für Auffrischimpfungen in halber Dosierung der Bedarf von Impfaufklebern erhöht. Bisher lagen dem Impfstoff allerdings nur Etiketten für die bisherige Dosierung der Grundimmunisierung bei. Nach Informationen des BMG werden zusätzliche Etiketten bei Auslieferung der nächsten Bestellung am Montag, 6. Dezember 2021, bereits größtenteils beigefügt, so der Verband. Den Auslieferungen der letzten Wochen fehlten diese Impfetiketten noch, so dass empfohlen wurde, in der Übergangszeit die vorhandenen Etiketten für die Impfpässe zu verwenden und die Chargennummer zur ärztlichen Dokumentation handschriftlich zu erfassen.
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