ADG rät Apotheken von E-Rezept-Belieferung ab |
Eigentlich sollten alle Versicherten ab 1. Januar 2022 E-Rezepte per Smartphone in der Apotheke einlösen können. Genau davor rät aber nun das Apothekensoftwarehaus ADG ab. / Foto: picture alliance/dpa | Mohssen Assanimoghaddam
Eigentlich soll ab dem 1. Januar 2022 das E-Rezept flächendeckend in ganz Deutschland eingeführt werden und damit auch verordnet, eingelöst und abrechenbar sein. Allerdings haben sich in den vergangenen Wochen immer mehr Marktteilnehmer skeptisch gezeigt, was die Einhaltung dieses Datums angeht. So gibt es etwa noch einige Probleme bei der Abrechnung der digitalen Verordnung. Zudem haben vor wenigen Tagen auch die Ärzte, Apotheker sowie Kliniken gegen das Startdatum des 1. Januars protestiert. Auch die Gematik beschwerte sich kürzlich offiziell, dass viele Marktteilnehmer bei der Erprobung nicht mitmachen würden. Das Problem: Bislang wurden schlicht nicht genügend E-Rezepte verordnet und eingelöst, um das neue System auf Herz und Nieren zu prüfen.
Am heutigen Donnerstag meldete sich nun auch das Apothekensoftwarehaus ADG (Phoenix) zu dieser Debatte zu Wort. Demnach steht auch ADG der geplanten Einführung des E-Rezepts »kritisch gegenüber«, wie es in einer Kundeninformation heißt. Die bislang erzielten Ergebnisse im Berliner Modellprojekt seien aus Sicht der beteiligten Systeme und tatsächlich abgewickelten E-Rezepte nicht ausreichend, um eine belastbare Aussage über den erfolgreichen, flächendeckenden Einsatz zu treffen. ADG erklärte weiter: »Von den geplanten 1.000 E-Rezepten wurden gerade einmal 42 eingelöst.« ADG will sich aber dafür einsetzen, dass ein Feldtest mit allen beteiligten Marktteilnehmern stattfindet, der den »umfassenden Einsatz« von E-Rezepten erprobt. Erst nach einer erfolgreichen Pilotierungsphase will ADG schließlich einem bundesweiten, offenen Einsatz des E-Rezepts zustimmen.
Trotzdem erklärte der Softwaredienstleister, dass man zum Jahreswechsel ein erforderliches Programm-Update für die Apotheken bereitstellen werde, damit diese die digitalen Verordnungen auch bearbeiten können. Wenn Apotheken die Wahl haben, empfiehlt ADG allerdings, E-Rezepte vorerst nur im Rahmen weiterer Pilotprojekte zu beliefern, bis die Abläufe ausreichend erprobt sind. Zur Erinnerung: Trotz andauernder technischer Probleme hatte die Gematik Ende November neue Modellprojekte in anderen Regionen Deutschlands ermöglicht. Allerdings: Bis Ende des Jahres müssen all diese Modellprojekte wieder beendet sein. Ob sich kurz vor der Weihnachtszeit überhaupt Praxen, Apotheken, Softwarehäuser und Abrechner finden, ein solches Modellprojekt zu starten, ist mehr als fraglich.
Weiterhin sind allerdings nur wenige Praxis-Softwareanbieter überhaupt in der Lage, die E-rezept-Datensätze zu erzeugen. Deswegen schreibt ADG seinen Kunden, dass man davon ausgehe, dass im neuen Jahr nur wenige E-Rezepte in den Apotheken eintreffen werden. Sollte ein E-Rezept außerhalb eines Pilotprojektes aber doch in der Apotheke eintreffen, sollen sich betroffene Apotheken per Hotline oder bei der jeweiligen ADG-Geschäftsstelle melden. »Wir kümmern uns umgehend um Sie und unterstützen Sie bei der Belieferung«, heißt es dazu.
Das Papier-Rezept ist ein Auslaufmodell. Mit dem E-Rezept sollen alle Arzneimittel-Verordnungen über die Telematikinfrastruktur abgewickelt werden. Wir berichten über alle Entwicklungen bei der Einführung des E-Rezeptes. Eine Übersicht über unsere Berichterstattung finden Sie auf der Themenseite E-Rezept.