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Tariflöhne

Adexa warnt vor Warengutscheinen als Gehaltserhöhung

Im Januar 2023 tritt für die meisten Apothekenbeschäftigten eine Erhöhung der Tariflöhne in Kraft. Die Treuhand Hannover hatte kürzlich ins Spiel gebracht, dass Inhaber zusätzlich zur Vergütung auch Warengutscheine einsetzen können. Die Apothekengewerkschaft Adexa warnt vor möglichen rechtlichen Problemen.
Anne Orth
03.11.2022  12:30 Uhr
Warengutscheine dürfen nicht Teile des Tarifgehalts ersetzen

Warengutscheine dürfen nicht Teile des Tarifgehalts ersetzen

Trotzdem zeigte sich die Apothekengewerkschaft Adexa nach diesen Äußerungen nun besorgt – schließlich könnten Apothekeninhaber nun auf die Idee kommen, die tariflichen Gehaltssteigerungen durch Warengutscheine zu ersetzen. Andreas May, Bundesvorstand der Apothekengewerkschaft Adexa, hält die Vergabe von Warengutscheinen hingegen nur dann für einen Vorteil für die Apothekenmitarbeiter, wenn Arbeitgeber diese zusätzlich zum Tarifgehalt ausgeben. Der tarifliche Lohn müsse in voller Höhe an die Beschäftigten ausgezahlt werden. »Es ist rechtlich nicht zulässig, Teile der tariflichen Vergütung in Form von Gutscheinen oder Sachbezügen auszuzahlen. Es steht aber jeder Inhaberin oder jedem Inhaber frei, zusätzlich weitere Vergütungsbestandteile wie Sachbezüge, eine steuerfreie Inflationspauschale oder Ähnliches zu gewähren«, stellte May auf Nachfrage der PZ klar. Bei einer Umwandlung von Tariflohn in Gutscheine fehlten den Mitarbeitern Sozialabgaben und auch Einzahlungen in die Rente.

Sollten Beschäftigten Warengutscheine oder eine Geldkarte angeboten werden, empfiehlt May ihnen, den Apothekenleiter darauf hinzuweisen, dass Tariflohn gezahlt werden müsse. Mitglieder könnten sich in diesem Fall auch an die Rechtsabteilung der Adexa wenden und beraten lassen. »In den meisten Fällen dürfte ein Gespräch mit der Apothekenleitung ausreichen«, sagt May. Falls nicht, könne die Gewerkschaft Mitglieder auch mit einem Schreiben der Rechtsabteilung unterstützen.

Mays Vorstandskollegin Tanja Kratt ergänzt: »Normalerweise erhalten Mitarbeiter solche Benefits zusätzlich zu ihrem Tarifgehalt.« Dann hätten die Mitarbeitenden auch tatsächlich einen Mehrwert, macht die Leiterin der Adexa-Tarifkommission gegenüber der PZ deutlich.

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