| Melanie Höhn |
| 10.07.2026 07:00 Uhr |
Thomas Rochell ist Vorsitzender des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken (ADA) sowie Vorstandsvorsitzender des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL). / © AVWL/Tronquet
Die Bundesregierung plant nach den Vorschlägen der Rentenkommission die Einführung einer Aktienrente. »Ähnliche Überlegungen stellt zurzeit auch der ADA an«, sagte Rochell. »Die derzeitige betriebliche Altersversorgung über eine Direktversicherung scheint nicht mehr zeitgemäß. Der ADA eruiert aus diesem Grund Möglichkeiten des Abschlusses eines Rahmenvertrages zu einer chancenorientierten Altersvorsorge. Hier sind natürlich die Risiken, aber auch die Ertragschancen höher als bei einer klassischen Direktversicherung.«
Schon mit Wirkung zum 1. Januar 2012 hatte der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) mit der Apothekengewerkschaft Adexa den »Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter und Auszubildende zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten in Apotheken« geschlossen. »Die betriebliche Altersvorsorge war also bereits vor 15 Jahren Gegenstand von Tarifverhandlungen«, erklärte der ADA-Vorsitzende Thomas Rochell auf PZ-Nachfrage.
Nach dem Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge hat jeder Apothekenmitarbeiter Anspruch auf einen Arbeitgeberbeitrag zu einer betrieblichen Altersvorsorge. Die Höhe des Beitrages hängt von der Wochenarbeitszeit des Mitarbeiters ab. Darüber hinaus haben Mitarbeiter, die eine Entgeltumwandlung durchführen, einen Anspruch auf 20 Prozent des umgewandelten Betrages. Dies entspreche in etwa den durch die Entgeltumwandlung eingesparten Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung, erklärte Rochell.
»Apothekeninhaberinnen und -inhaber gewähren Beschäftigten, die eine Entgeltumwandlung nutzen, bereits seit dem 1. Januar 2012 einen Arbeitgeberzuschuss.« Dieser falle höher aus als der gesetzliche Zuschuss, der erst zum 1. Januar 2019 mit § 1a Absatz 1a des Betriebsrentengesetzes eingeführt wurde, so der ADA-Vorsitzende.