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Digital-Gesetz

ABDA will E-Rezept-Weiterleitung außerhalb der TI verbieten

Das Bundesgesundheitsministerium plant in einem Gesetzentwurf mehrere Klarstellungen zur E-Rezept-Einführung. Unter anderem soll klar festgelegt werden, welche Institutionen über die Telematik-Infrastruktur (TI) E-Rezept-Codes einsehen dürfen. Die ABDA will nun einen Schritt weitergehen und fordert, dass E-Rezepte ausschließlich über die TI weitergeleitet werden dürfen.
Benjamin Rohrer
19.08.2022  09:00 Uhr
Ident-Verfahren in Apotheken – ABDA fordert Vergütung

Ident-Verfahren in Apotheken – ABDA fordert Vergütung

Mit dem Gesetz will das Ministerium die Apotheken auch in die Lage versetzen, Ident-Verfahren in der TI anzubieten. Zur Erinnerung: Die Gematik hatte erst kürzlich jegliche Video-Ident-Verfahren zur Identifizierung innerhalb der TI verboten. Das BMG will es daher Apotheken ermöglichen, diese vor Ort durchzuführen. Die ABDA betont, dass dies eine Kann-Regelung werden müsse und die Apothekeninhaber nicht verpflichtet werden sollten, diese Leistung anzubieten. Außerdem fordert sie die Konkretisierung des Vorschlags in einer weiteren BMG-Verordnung. In dieser Verordnung soll nicht nur das Vorgehen in den Apotheken, sondern auch die Vergütung der Apotheken festgelegt werden, so die Standesvertretung.

Ferner enthält der Gesetzentwurf auch Änderungen bei Zytostatika-Verordnungen. Konkret sollen Zyto-Rezepte, die keinem Zuweisungsverbot unterliegen, nicht zwingend elektronisch ausgestellt werden. Grund ist, dass die technischen Voraussetzungen für eine direkte Übermittlung noch nicht gegeben sind. Die ABDA protestiert gegen dieses Vorgehen. Aus Sicht der Standesvertretung ist eine besondere Regelung für Zyto-Rezepte beim E-Rezept nicht nötig. Denn: »Die Aushändigung der Zytostatika an den anfordernden Arzt ist eine tatsächliche Handlung, die mit dem E-Rezept nichts zu tun hat und für dieses auch keine Besonderheiten erfordert.« Grundsätzlich gelte das Zuweisungsverbot auch für Zyto-Rezepte, die ABDA befürchtet offenbar eine Aufweichung des Zuweisungsverbotes. Sollte der Gesetzgeber nicht dem Streichungswunsch nachkommen, so regt die ABDA an, dass die E-Rezept-Sonderregel für Zyto-Rezepte nur temporär eingeführt wird, bis die technischen Voraussetzungen geschaffen sind.

Die geplante zeitliche Verschiebung der Einführung von E-Medikationsplänen auf Oktober 2024 begrüßt die ABDA. Gleiches gilt für die geplante zeitliche Verschiebung der E-Rezept-Pflicht für BtM- und T-Rezepte auf Juli 2024.

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