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Digital-Gesetz
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ABDA will E-Rezept-Weiterleitung außerhalb der TI verbieten

Das Bundesgesundheitsministerium plant in einem Gesetzentwurf mehrere Klarstellungen zur E-Rezept-Einführung. Unter anderem soll klar festgelegt werden, welche Institutionen über die Telematik-Infrastruktur (TI) E-Rezept-Codes einsehen dürfen. Die ABDA will nun einen Schritt weitergehen und fordert, dass E-Rezepte ausschließlich über die TI weitergeleitet werden dürfen.
AutorKontaktBenjamin Rohrer
Datum 19.08.2022  09:00 Uhr
ABDA will E-Rezept-Weiterleitung außerhalb der TI verbieten

Mit einem Omnibusgesetz will das Bundesgesundheitsministerium die Weiterleitung von E-Rezepten über Schnittstellen konkretisieren. (Die PZ hatte ausführlich über den Entwurf berichtet). In einem neuen Paragraphen (361a) soll im SGB V festgelegt werden, welche Player über Schnittstellen in der Telematik-Infrastruktur direkt ans E-Rezept-System angebunden werden dürfen. Während beispielsweise Krankenkassen, Kassenärzte und Apotheken direkt über den staatlichen Fachdienst (Server) E-Rezept-Codes (Token) beziehen dürfen, sind Apotheken-Plattformen wie beispielsweise das Verbändeportal, gesund.de oder ihreapotheken.de ausdrücklich nicht dabei. In der Praxis würde das bedeuten, dass die Plattformen weiterhin darauf angewiesen wären, die E-Rezepte ihrer Kunden beispielsweise über abfotografierte E-Rezept-Codes zu beziehen.

ABDA: E-Rezepte nicht über SMS oder E-Mail

Die ABDA begrüßt diese Pläne in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf. Allerdings fordert sie das BMG auf, noch einen Schritt weiterzugehen. Die Standesvertretung der Apotheker fordert, dass eine Weiterleitung von E-Rezepten grundsätzlich nur innerhalb der TI erlaubt sein soll. Der Gesetzgeber müsse deutlich klarstellen, dass der für Leistungserbringer einzig zulässige Weg für die Bereitstellung der Token die Nutzung der TI ist. »Eine elektronische Übermittlung auf anderen Wegen – insbesondere ungeschützten SMS oder E-Mails – ist schon aus Gründen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes, aber auch zur Vermeidung wettbewerbsverzerrender Praktiken, auszuschließen«, heißt es in der Stellungnahme der ABDA. Und weiter: »Flankiert werden sollte dies durch ein ausdrückliches Verbot für Dritte, derartige Token außerhalb der Telematikinfrastruktur zu verarbeiten und an Apotheken weiterzuleiten.« Dass sich die ABDA mit dieser Forderung durchsetzt, ist allerdings unwahrscheinlich. Denn erst kürzlich wurde bekannt, dass die Gematik bereits an der sicheren Weiterleitung von E-Rezept-Codes via SMS und E-Mail arbeitet.

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