ABDA pocht auf Aufsicht durch Apotheker |
Jennifer Evans |
17.09.2019 12:50 Uhr |
Ziel der vorgesehenen PTA-Reform ist es, die Rolle der Assistenten in der Offizin zu stärken. / Foto: Shutterstock/CanYesil, Avoxa
Positiv hebt die ABDA in ihrer Stellungnahme zum Kabinettsentwurf für die Reform des Berufsbilds und der Ausbildung von PTA hervor, dass die Ausbildungszeit beibehalten werden soll, sprich weiterhin zweieinhalb Jahre dauern soll. »Zwingende inhaltliche Gründe für eine Verlängerung sehen wir nicht und halten eine Verlängerung daher für unverhältnismäßig«, heißt es in der Stellungnahme, die sie gestern dem Bundesrat übergeben hat. Die Bundesvereinigung befürchtet demnach, dass es durch eine entsprechende Verlängerung zu Engpässen bei den Lehrkräften kommt und die Ausbildung so – zumindest zeitweise – nicht nur teuer wird, sondern dass es auch weniger Absolventen gibt. Der Bundesverband der PTA (BVpta) sowie die Gewerkschaft Adexa hatten eine insgesamt dreijährige Ausbildungszeit gefordert. Bedenken, dass die Absolventenzahl zurückgeht, hat die ABDA auch, weil die Ausbildung künftig in Teilzeit möglich sein soll. In diesem Fall sei ein Schulplatz nämlich doppelt so lange belegt, heißt es.
Ein Dorn im Auge bleibt der Bundesvereinigung, dass laut Gesetzentwurf PTA unter bestimmten Voraussetzungen mehr Verantwortung bei der Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verschreibung zukommen soll – ohne dass der Apothekenleiter die Belieferung überprüft. In den Augen der ABDA könnte der Apothekenleiter dann seiner Verantwortung »zur persönlichen Leitung der Apotheke« nicht mehr nachkommen. Zudem würden damit »Apotheker und PTA hinsichtlich ihrer Verantwortung bei der Ausübung bestimmter pharmazeutischer Tätigkeiten gleichgestellt«, so die Kritik.
Mit Blick auf die Arzneimitteltherapie- und Patientensicherheit fehlt den PTA demnach das fachliche Kompetenzniveau eines Apothekers, um ärztliche Arzneimittel ohne Aufsicht des Apothekenleiters abzugeben, bemängelt die ABDA. Auch vor dem Hintergrund der geplanten Ausweitung des Botendiensts lehnt sie die Kompetenzerweiterung für die PTA als »ausgesprochen bedenklich« ab. Rezepte, die nicht zu Abrechnungszwecken in der Apotheke benötigt werden, würden damit der Nachprüfbarkeit entzogen, heißt es. Kein Wunder also, dass die Bundesvereinigung die Klarstellung im Gesetzentwurf begrüßt, dass PTA nicht befugt sein sollen, die Vertretung der Leitung einer Apotheke zu übernehmen. Das sieht der BVpta naturgemäß etwas anders. Seiner Ansicht nach werden im Apothekenalltag die meisten Beratungen und Arzneimittelabgaben von den Assistenten abgefangen.
Zusätzlich zählt die ABDA weitere kritische Tätigkeitsbereiche auf, bei denen ein Apothekenleiter die PTA in Zukunft womöglich ebenfalls beaufsichtigen sollte, etwa bei der Abgabe von Arzneimitteln im Rahmen des Versands, beim patientenindividuellen Stellen oder Verblistern von Arzneimitteln, bei der Abgabe von Arzneimitteln zur Notfallkontrazeption sowie bei jenen mit den teratogenen Wirkstoffen Acitretin, Alitretinoin und Isotretinoin.
Die Reform, der die Bundesländer zunächst zustimmen müssen, soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Die ursprünglichen Berufsvorschriften sind seit den 1960ern Jahren nicht mehr modernisiert worden. Da aber demnächst verstärkt Präventionsleistungen sowie mehr Aufgaben in Sachen Medikationsmanagement auf die Offizinen zukommen, sollen die Assistenten künftig mehr unterstützen können, so das Argument des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Vor allem die Beratungskompetenz hat sich laut Gesetzentwurf im Apothekenalltag stark verändert, wodurch es nach Ansicht des BMG nötig war, die Rolle der PTA zu stärken.