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Krankenhauszukunftsgesetz

ABDA hat kein Verständnis für Halbierung des Botendienst-Honorars

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) plant eine dauerhafte Vergütung des Botendienstes. Und zwar mit 2,50 Euro statt wie derzeit mit 5 Euro. So steht es in den Formulierungshilfen einer neuen Krankenhausreform. Die ABDA begrüßt das Vorhaben, kann die gekürzte Vergütung aber nicht nachvollziehen.
Jennifer Evans
07.08.2020  13:16 Uhr

Vor einigen Monaten hatte das BMG angesichts der geänderten Versorgungsrealitäten während der Coronavirus-Pandemie unter anderem eine neue Vergütung der Apotheken-Botendienste eingeführt. Allerdings gilt die Pauschale von 5 Euro pro Lieferung auf Grundlage der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung und ist nur bis Ende September 2020 vorgesehen. Einmalig gab es für den Einsatz der Offizinen zudem 250 Euro von den Kassen .

Der Bedarf und die Nachfrage wird sich ab Oktober nicht plötzlich ändern. Auch Umfragen haben gezeigt: Patienten haben das Angebot eines Botendiensts zuletzt verstärkt genutzt. Es kostet die Apotheken aber auch Zeit und Personal. Das BMG plant nun, die Vergütung zu entfristen und im SGB V zu verankern. Künftig soll es jedoch statt 5 Euro nur noch 2,50 Euro pro Lieferung geben, wie aus einer Formulierungshilfe zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) hervorgeht, über die die Pharmazeutische Zeitung am gestrigen Donnerstag berichtet hatte.

Der ABDA-Präsident Friedemann Schmidt begrüßt das Vorhaben, insbesondere angesichts einer immer älter werdenden Bevölkerung, die auf dem Lande versorgt werden muss. »Der Botendienst der Apotheken vor Ort ist seit langem eine wichtige und von den Patienten geschätzte Ergänzung der persönlichen und kompetenten Arzneimittelversorgung vor Ort«, sagt er. Seit Beginn der Coronavirus-Pandemie hätten die Apotheken bewiesen, dass der Botendienst einen wesentlichen Beitrag zur Kontaktvermeidung leiste und somit Risikogruppen und in Quaratäne befindliche Personen versorgen und schützen könne. Die Politik habe dies erkannt, freut er sich. Die Halbierung des Honorars ist in Schmidts Augen aber nicht nachvollziehbar und er verweist dazu auf die Stellungnahme, die die Standesvertretung noch zum Gesetzentwurf abgeben will.

Auch das BMG hatte in seiner Begründung für diesen Schritt hervorgehoben, inbesondere Patienten auf dem Land besser mit Rx-Medikamenten versorgen zu können, wenn die Apothekendichte nicht so hoch ist. Auch soll der Botendienst ältere Menschen entlasten, die dann nicht mehr so oft in die Apotheke müssen.

Womöglich könnte sich das KHZG zu einem Omnibus-Gesetz entwickeln, obwohl es darin im Kern eigentlich um eine bessere – unter anderem digitalere – Ausstattung der Krankenhäuser geht. Dass das BMG derzeit häufig mit solchen Omnibus-Gesetzen agiert, ist bekannt: Im Masernschutzgesetz zum Beispiel hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zuletzt die Möglichkeit der Grippeimpfung in der Offizin untergebracht.

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