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Digitales Impfzertifikat

ABDA drängt auf Präsenzpflicht mit Ausnahmen 

Die geplante Absenkung der Vergütung für das Ausstellen digitaler Impfzertifikate geht aus Sicht der Apotheker an der Realität vorbei. Anders als die Bundesregierung rechnen sie in den kommenden Wochen sogar mit einem steigenden Aufwand in den Offizinen. Auch die Pflicht zum persönlichen Kontakt mit dem Impfling ist der ABDA bislang zu strikt formuliert.
Stephanie Schersch
30.06.2021  14:00 Uhr

Wieder einmal fühlen sich die Apotheker in diesen Tagen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) getäuscht. 18 Euro bekommen sie derzeit, wenn sie einen digitalen Nachweis über die Erstimpfung gegen das Coronavirus ausstellen. Erfolgt direkt im Anschluss eine Bestätigung des zweiten Pieks, kommen noch einmal 6 Euro dazu. Ab 8. Juli soll es für jedes Zertifikat nun grundsätzlich nur noch 6 Euro geben – und damit ganze 12 Euro weniger als bislang. So steht es in dem Entwurf für ein novellierte Impfverordnung.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hält die Absenkung für einen logischen Schritt und hatte die 18 Euro zuletzt als eine Art Anschubfinanzierung tituliert. Nun, da Prozesse etabliert und die technischen Voraussetzungen geschaffen seien, könne das Honorar bedenkenlos geringer ausfallen. Die Apotheker sehen das naturgemäß anders. Sie hatten ihrem Ärger zuletzt bereits deutlich Luft gemacht, als die Pläne aus dem Ministerium bekannt geworden waren. In einer offiziellen Stellungnahme mahnt die ABDA nun erneut Planungssicherheit an und kritisiert die geplante Absenkung als völlig ungerechtfertigt. Demnach wird der Aufwand in den Apotheken in den kommenden Monaten nicht fallen, sondern unter Umständen sogar höher ausfallen als bislang. »Dies ist vor allem deshalb zu erwarten, weil in den Apotheken künftig hauptsächlich die wenig technikaffinen Personen eine nachträgliche Ausstellung anfordern werden«, schreibt die Bundesvereinigung. So hätten die Apotheken in den vergangenen Wochen bereits viele Menschen mit Zertifikaten versorgt, darunter vor allem die Impflinge, die grundsätzlich offen sind für digitale Lösungen.

Digitales Zertifikat nach Vorlage einer Vollmacht

Neben den zeitintensiven Erklärungen in der Offizin verweist die ABDA auf einen weiteren Kostenpunkt. So müsse die Vergütung der Zertifikate auch die Investitionen in eine notwendige technische Schnittstelle abdecken. Die meisten Apotheken erstellen die Nachweise über das Verbändeportal des Deutschen Apothekerverbands (DAV), das über die Mitgliedsbeiträge der Apotheken finanziert wird. An den 18 Euro pro Zertifikat sollte die Politik aus Sicht der ABDA daher nicht rütteln.

Mit der neuen Impfverordnung will das BMG darüber hinaus Regeln verschärfen, um den Missbrauch der Zertifikate zu verhindern. Wer sich einen digitalen Nachweis ausstellen lassen möchte, muss dafür persönlich erscheinen. Telemedizinische Verfahren sollen nicht erlaubt sein, da eine intensive Kontrolle auf diesem Weg nach Meinung des Ministeriums kaum möglich ist. Auch die ABDA teilt diese Bedenken – trotzdem greift ihr die geplante Regelung zu weit. So könnten diese Vorgaben Fälle für unzulässig erklären, »die heute in den Apotheken vorkommen und in denen die geforderte Überprüfung bei einer Präsenzausstellung zuverlässig vorgenommen werden kann«, heißt es. Dabei führt die Bundesvereinigung das Beispiel einer Mutter an, die auch die Impfausweise der übrigen Familienmitglieder mit in Apotheke bringt, um digitale Zertifikate ausstellen zu lassen. »Ein Missbrauchspotential liegt in diesen Fällen typischerweise nicht vor und kann durch gründliche Prüfung der Dokumente, verbunden mit der meist vorhandenen persönlichen Bekanntschaft mit den Kunden, ausgeschlossen werden«, so die ABDA. Impfnachweise sollten die Offizinen daher auch nach Vorlage einer Vollmacht ausstellen können.

Ob das BMG auf die Positionen der Apotheker eingehen wird, bleibt abzuwarten. Die Zeit für Planänderungen ist wieder einmal denkbar knapp. Bereits am 8. Juli soll die Novelle der Impfverordnung in Kraft treten.

 

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