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Neuregelungen zu Corona-Tests

ABDA befürchtet weniger testende Apotheken

Beauftragung, Vergütung und Abrechnung: Die geplanten rechtlichen Änderungen der Coronavirus-Testverordnung sind aus Sicht der ABDA in vielen Punkten zu restriktiv. So würden die Bürgertestungen für Apotheken unattraktiv. Die Bundesvereinigung befürchtet einen Ausstieg von Apotheken aus der Bürgertestung.
Ev Tebroke
14.06.2021  17:00 Uhr
ABDA befürchtet weniger testende Apotheken

Seit einigen Monaten bieten Apotheken, Ärzte und private Anbieter kostenlose Bürgertests an. Mit der Ausweitung der Tests sollte das öffentliche Leben trotz Pandemiezeiten wieder Fahrt aufnehmen können. Im Zuge dieser breit angelegten und auf Basis der Coronavirus-Testverordnung geregelten Testwelle, bei der vor allem Testzentren von privaten Dienstleistern wie Pilze aus den Boden schossen, waren einige Fälle von Abrechnungsbetrug ans Licht gekommen. Auch standen die Höhe der Vergütung und die Testpreise zuletzt häufig in der Kritik. Die Erfahrungen der letzten Zeit hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun zum Anlass genommen, die rechtliche Grundlage für die Tests anzupassen. Aus Sicht der ABDA gehen die geplanten Änderungen aber in mehreren Punkten zu weit, wie sie in ihrer Stellungnahme anmerkt.

Insbesondere stört die Standesvertretung, dass Apotheken künftig nur noch per Einzelauftrag durch die örtlichen Gesundheitsbehörden Testungen durchführen können. Während Arztpraxen als zuverlässige und geeignete Leistungserbringer eingestuft würden, sei die Beauftragung von Apotheken, Zahnärzten und anderen ärztlich geführten Einrichtungen nur noch vorbehaltlich bestimmter Kriterien (etwa einer Überprüfung ihrer Zuverlässigkeit) vorgesehen.

»Apotheken können und dürfen nicht mit beliebigen gewerblich tätigen Dritten gleichgesetzt werden«, so die Kritik. Daher fordert die ABDA, die Apotheken wie die Arztpraxen generell als berechtigte Leistungserbringer in der neuen Verordnung aufzunehmen. Falls dies unberücksichtigt bleibe, wollen sie zumindest abgestufte Vorgaben für die Beauftragung. Dabei müsse zum Ausdruck kommen, »dass Apotheken als Institutionen der Daseinsvorsorge mit staatlichem Auftrag und unter staatlicher Überwachung grundsätzlich derartige Leistungen ordnungsgemäß ausführen und als zuverlässig anzusehen sind«. Die ABDA fordert, die derzeit in vielen Bundesländern gängige Praxis zu erhalten, Apotheken per Allgemeinverfügung mit der Durchführung von Tests zu beauftragen.

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