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E-Health-Kartenterminals

Ab sofort Anträge zur Refinanzierung möglich

Ab sofort können Apotheken einen Antrag auf Refinanzierung bestimmter Aufsteckgeräte für E-Health-Kartenterminals stellen. Die entsprechenden Formulare sind nun online, wie der Nacht-und Notdienstfonds (NNF) mitteilte.
Ev Tebroke
09.11.2022  10:40 Uhr

Aufgrund von Problemen bei manchen Kartenterminals mussten Apotheken Zusatzgeräte anschaffen. Betroffen waren stationäre E-Health-Terminals des Herstellers Ingenico (Worldline Healthcare). Für diese Aufsteckgeräte, die die Probleme mit elektrostatischer Entladung beheben, kann nun die Erstattung durch den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) beantragt werden. Wie der NNF mitteilte, stehen die entsprechenden Anträge im Portal des NNF bereit.

Die Erstattung basiert auf der sogenannten TI-Änderungsvereinbarung vom Juli 2022. Demnach können mit dem Antrag bis zu zwei Geräte mit je 27,85 Euro refinanziert werden. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass die Apotheke die Geräte vor dem 30. September 2022 angeschafft hat. Zudem muss bereits ein Antrag auf Erstausstattung für die Telematik-Infrastruktur (TI) gestellt worden sein. Zuletzt hatte der NNF nach eigenen Angaben bereits 2011 solcher Refinanzierungsbescheide an die Apotheken verschickt. Der Zuschuss für die Aufsteckgeräte erfolgt als Ergänzung dazu und wird laut NNF ohne Abzüge ausgezahlt. Für Anträge, die im vierten Quartal 2022 beim NNF eingehen, sollen die Apotheken im März 2023 mit der Auszahlung rechnen können, heißt es.

Der Nacht-und Notdienstfonds des Deutschen Apothekerverbands war 2013 gegründet worden, um notdienstleistende Apotheken mit einer Zuschuss-Zahlung zu unterstützen. Zwischenzeitlich hat sich der Fonds als zentrale Abrechnungs- und Verwaltungsstelle für Apotheken etabliert. Abgesehen von der Verwaltung und Auszahlung der Notdienst-Pauschalen läuft auch die Refinanzierung der TI über den Fonds. Zudem werden seit Kurzem die pharmazeutischen Dienstleistungen darüber abgerechnet.

 

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