Auf Wunsch der Länder schärfte der Bund gerade noch einige Vorgaben nach, damit keine größeren Cannabis-Plantagen entstehen. Die Länder können auch jeweils bei sich eine im Gesetz gegebene Möglichkeit anwenden, die Zahl der Anbauvereine in einem Kreis oder einer Stadt auf einen Verein je 6000 Einwohner zu begrenzen. Ein vorerst letztes Gesetz mit Cannabis-Regeln für Autofahrerinnen und Autofahrer soll der Bundesrat am 5. Juli billigen. Für THC am Steuer soll dann künftig ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Milliliter Blut gelten – ähnlich wie die 0,5-Promille-Grenze für Alkohol. In Kraft treten dürfte das Gesetz samt Bußgeldern bei Verstößen noch im Sommer.