Mit der Teillegalisierung von Cannabis vor gut zwei Jahren dürfen Volljährige in begrenzter Menge Cannabis konsumieren und zu Hause für den Eigenbedarf anbauen. Anträge für die Genehmigung von Anbauvereinen können seit Juli 2024 gestellt werden. / © imago images/CHROMORANGE
Niedersachsen führt demnach mit 1,06 genehmigten Anbauvereinigungen pro 100.000 Einwohner das bundesweite Ranking an, gefolgt von Hamburg (0,91) und Brandenburg (0,82). In Bayern gibt es mit 0,07 Vereinigungen pro 100.000 Einwohner die wenigsten. Der Freistaat genehmigte seit der Legalisierung den Angaben nach neun Clubs. Davon hätten zwischenzeitlich drei mit dem Anbau begonnen, diesen jedoch wieder eingestellt, zitierte das RND einen Sprecher.
Auch die Zahl der gestellten Anträge variiertstark, wie die Umfrage unter allen Bundesländern ergab. Die meisten Anträge (219) wurden laut Umfrage in Nordrhein-Westfalen gestellt. Das einwohnerstärkste Bundesland hat mit 118 auch in absoluten Zahlen bislang die meisten Anbauvereine genehmigt.
Auf Platz zwei folgt Niedersachsen mit 136 Anträgen. Die wenigsten Anträge wurden in Bremen (7) und dem Saarland (8) gestellt. Deutschlandweit wurden laut Umfrage insgesamt 864 entsprechende Anträge gestellt.
Die Differenz zwischen gestellten und genehmigten Anträgen ist den Angaben nach nicht gleichbedeutend mit den abgelehnten Anträgen. Viele Anträge seien noch in Bearbeitung, bei einigen hätten die Antragsteller die Anträge wieder zurückgezogen.
Die Teillegalisierung von Cannabis gilt bundesweit seit dem 1. April 2024. Seitdem dürfen Volljährige in begrenzter Menge Cannabis konsumieren und zu Hause für den Eigenbedarf anbauen. Vereine können seit dem 1. Juli 2024 Anträge für Cannabis-Anbauvereinigungen stellen.
In ihrem zweiten Evaluationsbericht kamen Expertinnen und Experten unlängst zu dem Schluss, dass sich sehr viele Konsumenten hochpotentes medizinisches Cannabis im Internet beschaffen. Die Experten fordern daher weniger restriktive Bestimmungen für sogenannte »Cannabis Social Clubs« und eine THC-Obergrenze für frei verschreibbare Cannabisblüten.
Zu den Vorgaben für die Anbauvereine gehört unter anderem, dass sie nachweisen müssen, dass sie Cannabis mit einem begrenzten THC-Gehalt kontrolliert nur an volljährige Vereinsmitglieder abgeben.