284 Euro Zuschuss im zweiten Quartal |
Jedes Quartal errechnet der Deutsche Apothekerverband die Höhe der Pauschale, die Apotheken für ihre Notdienste als Zuschuss erhalten. / Foto: Imago/Chris Emil Janßen
Wie der Nacht- und Notdienstfonds (NNF) des DAV heute bekannt gab, haben im Abrechnungszeitraum 19.185 Apotheken insgesamt 100.532 vollwertige Notdienste geleistet, sprich in der Zeit von spätestens 20 Uhr bis mindestens 6 Uhr. Im ersten Quartal 2019 waren es bei gleicher Apothekenanzahl 99.548 Vollnotdienste.
Im Vergleich zum Zuschuss des ersten Quartals in Höhe von 291,88 Euro sinkt die Notdienstpauschale um 7,54 Euro (minus 2,58 Prozent). Das Ausschüttungsvolumen beläuft sich derzeit demnach auf rund 28,6 Millionen Euro gegenüber etwas mehr als 29 Millionen im ersten Quartal Dies liegt laut NNF daran, dass jahreszeitenbedingt erwartungsgemäß 1,58 Prozent weniger Rx-Packungen abgegeben wurden als im Vorquartal. Zudem hat das zweite Quartal einen Notdiensttag mehr.
Die Bezuschussung der Notdienste läuft seit 2013 im Zuge des Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) über den Nacht- und Notdienstfonds. Er finanziert sich über einen Festzuschlag von 16 Cent pro Rx-Medikament, der direkt an den Fonds abgeführt wird.