Organspende: Ausweis auch im Urlaub dabei haben |

Reisende ins europäische Ausland sollten sich vorab darüber informieren, wie die Organ- und Gewebespende im Reiseland geregelt sind. Dazu rät jetzt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Denn das jeweilige Land regelt, ob Organe im Todesfall nur mit oder auch ohne explizite Einwilligung des Verstorbenen entnommen werden dürfen. Generell greife bei einem Todesfall im Ausland das jeweilige Landesgesetz, unabhängig von der Nationalität der verstorbenen Person, informiert die BZgA und rät daher allen Reisenden, einen ausgefüllten Organspendeausweis in der Tasche mitzuführen, der die eigene Entscheidung dokumentiert. «Es ist bei einem Auslandsaufenthalt ratsam, neben einem Organspendeausweis in deutscher Sprache auch einen Ausweis in der Landessprache mitzuführen», erklärt Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA. Entsprechende Ausweise gibt es zum Download auf der BZgA-Website.
In Deutschland gilt bezüglich der Organspende die sogenannte Entscheidungslösung. Ob und welche Organe oder Gewebe nach dem Tod entnommen werden dürfen, soll jeder zu Lebzeiten entscheiden und dokumentieren, im Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung. Liegt eine entsprechende Erklärung nicht vor, entscheiden die Angehörigen. In Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Litauen, Rumänien und der Schweiz gilt die Zustimmungslösung. Hier dürfen Organe und Gewebe ebenfalls nur entnommen werden, wenn die Zustimmung der verstorbenen Person oder der Angehörigen vorliegt. Dagegen gilt in Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Polen und der Türkei die Widerspruchslösung. Demnach dürfen jedem Toten Organe entnommen werden, sofern dieser nicht zu Lebzeiten ausdrücklich widersprochen hat. (dh)
Organspendeausweis in verschiedenen Sprachen (externer Link)
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