Entlassrezepte: Zusatzvertrag mit allen Kassen |

Mehr Klarheit im Umgang mit Entlassrezepten: Ab sofort regelt ein Zusatzvertrag zwischen Deutschem Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband, wie sich Apotheker verhalten sollen, wenn etwa Angaben auf dem Rezept fehlen.
Das Entlassrezept gibt es seit Oktober 2017. Klinikärzte dürfen ihre Patienten seitdem bei deren Entlassung Arzneimittel verschreiben. Nicht selten kommt es beim Einlösen der Verordnung in der Apotheke jedoch zu Problemen, etwa aufgrund formaler Fehler auf dem Rezept. Den zuständigen Arzt können Apotheker für Rückfragen in der Klinik dann meist nur schwer erreichen. Streng genommen müssen sie den Patienten dann ins Krankenhaus zurückschicken, damit das Rezept vor Ort korrigiert werden kann – andernfalls droht der Apotheke eine Retaxation.
Um das in Zukunft weitgehend zu verhindern, haben Kassen und Apotheker folgende Regelungen vereinbart:
Darüber hinaus haben Kassen und Apotheker die Vorgaben zu den Packungsgrößen nun eindeutiger geregelt:
Die neuen Regeln gelten rückwirken seit dem 1. Mai. Das Entlassrezept sei in einigen Punkten bislang «nicht wirklich alltagstauglich» gewesen, sagte DAV-Vorstandsmitglied Thomas Dittrich. «Mit dem neuen Vertrag gibt es nun klare Regeln und vor allem bürokratische Entlastung für die Apotheken.» Dittrich zufolge hat der Abschluss mit dem GKV-Spitzenverband großes Gewicht. Verhandlungen mit den Kassen seien zuletzt oft schwierig gewesen, sagte er. «Aber dieser Vertrag zeigt, dass gute Kompromisse, die an erster Stelle den Patienten helfen, möglich sind.»
Vor Kurzem hatte der DAV bereits mit den Ersatzkassen eine ganz ähnliche Vereinbarung getroffen, die den Apothekern in einigen Punkten allerdings noch etwas mehr Spielraum lässt. Zudem hatten beide Seiten eine Friedenspflicht für alle Entlassrezepte vereinbart, die seit dem 1. Oktober über eine Ersatzkasse abgerechnet wurden. (sch)
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