Kooperationsgipfel: Rx-Versandverbot wird nicht kommen |
Trotz Festlegung im Koalitionsvertrag: «Das Rx-Versandhandelsverbot wird nicht kommen», sagte Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas beim Kooperationsgipfel des Bundesverbands Deutscher Apothekenkooperationen (BVDAK) in München. Angesichts des Honorargutachtens, das ein erhebliches Einsparpotenzial bei den Apotheken sieht, sei ein Versandhandelsverbot politisch nicht durchsetzbar. Es werde eine «dritte Lösung» geben. Der Experte erwartet, dass die Politiker in relativ kurzer Zeit einen Kompromiss mit gewissen Obergrenzen erarbeiten werden – «bis das große Honorargutachten kommt».
Eindringlich wies der Jurist zudem auf die Datenschutz-Grundverordnung hin, die am 25. Mai in Kraft treten wird. Diese DSGVO gilt für alle Institutionen in der Europäischen Union, die mit personenbezogenen Daten umgehen. Douglas präzisierte: Sie gelte für alle Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen gegenüber Verbrauchern in der EU anbieten, egal wo der Firmensitz liegt. Somit müssten sich auch internationale Konzerne wie Amazon und Google an diese Standards halten. Bei datenschutzrechtlichen Verstößen drohen erhebliche Bußgelder. Auch aus diesem Grund sollten Apotheker das Thema ernst nehmen. «Datenschutz ist Chefsache.» Die Einhaltung des Datenschutzes obliege dem Unternehmensinhaber, und die Benennung eines Datenschutzbeauftragten entbinde ihn nicht von dieser Verantwortung.
Der Jurist wies darauf hin, dass Schutz nicht nur elektronisch gespeicherte Daten betrifft, sondern offline beginnt. Das betreffe zum Beispiel den Diskretionsabstand bei der Beratung in der Apotheke, das potenzielle Mithören von vertraulichen Gesprächen und Telefonaten in der Offizin oder die Einsicht Unbefugter in Faxprotokolle mit personenbezogenen Gesundheitsdaten.
Das neue Datenschutzrecht bezeichnete Douglas als Chance für die Apotheker. Es verschaffe ihnen gegenüber Versand-Giganten wie Amazon «ein wenig Zeit», ihre Kundennähe weiterzuentwickeln und den Kunden neue, datenschutzrechtlich sichere Angebote zu machen. (bmg)
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08.02.2018 l PZ
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