G-BA: Neue Austauschverbotsliste tritt in Kraft |

Zum 1. August 2016 tritt die zweite Tranche der sogenannten Substitutionsausschlussliste in Kraft. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute mitgeteilt. Das Bundesgesundheitsministerium ist demzufolge dem G-BA-Beschluss zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie vom April 2016 ohne rechtliche Einwände gefolgt.
Die Liste umfasst acht Arzneimittel, die Apotheker künftig nicht mehr gegen ein wirkstoffgleiches Präparat ersetzen dürfen. Zudem beinhaltet die zweite Tranche nun auch Antikonvulsiva und Opioidanalgetika, für die bei der ersten Tranche keine abschließende Prüfung möglich war.
Konkret handelt es sich um die Opioide Buprenorphin (Pflaster), Oxycodon (Retardtabletten) und Hydromorphon (Retardtabletten). Bei Epilepsiepatienten dürfen Phenobarbital (Tabletten), Primidon (Tabletten), Carbamazepin (Retardtabletten) und Valproinsäure (Retardtabletten) nicht mehr ersetzt werden. Ebenso fällt künftig auch der Wirkstoff Phenprocoumon (Tabletten) zur Hemmung der Blutgerinnung unter das Austauschverbot.
Hintergrund der Substitutionsausschlussliste ist die sogenannte Aut-idem-Regelung, die Apotheker zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet – und damit zur Abgabe des kostengünstigsten Medikaments. In den oben genannten Fällen sind sie künftig von der Abgabepflicht befreit. (je)
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04.07.2016 l PZ
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