E-Health: Kassenärzte in Sorge um Datensicherheit |

Heute befasst sich der Bundestag in erster Lesung mit dem sogenannten E-Health-Gesetz. Dies ist Anlass für die Kassenärzte, erneut die Sicherheit digitaler Patientendaten in Frage zu stellen. Angesichts der NSA-Spähaffäre und des jüngsten Hackerangriffs auf die Computer des Bundestags sehe man die Aussage, die Daten seien sicher, mit einem gewissen Stirnrunzeln, sagte Vorstandschef Andreas Gassen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in Berlin. So sei beispielsweise nach wie vor unklar, wo genau die Patientendaten abgelegt würden. «Auf einem großen Server? Wo steht der Server? Wer hat Zugriff?» Grundsätzlich sei es aber richtig, dass die Digitalisierung nun vorankomme, betonte Gassen.
Beim Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen hatte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) zuletzt eine schnellere Umsetzung angemahnt: «Ich will hier mehr Tempo», hatte er Anfang des Jahres anlässlich der verbindlichen bundesweiten Umstellung auf die elektronische Gesundheitskarte (EGK) betont. Es brauche endlich Datenautobahnen, damit die EGK ihr Potenzial auch ausschöpfen könne. 12 Jahre nachdem die Einführung einer solchen Karte beschlossen wurde, soll mit dem E-Health-Gesetz nun Schwung in die Sache kommen. Dazu sieht das Gesetz sowohl Anreize, als auch Strafen und Fristen vor. So drohen etwa Ärzten und Kassen Sonderzahlungen und Sanktionen, wenn sie Vorgaben nicht einhalten. Die Betreibergesellschaft Gematik, verantwortlich für den Ausbau und die Interoperabilität entsprechender Telematik-Strukturen, muss Umsetzungsfristen einhalten.
«Gemeinsam mit der Bundesdatenschutzbeauftragten und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik konnte ein System entwickelt werden, das bestmöglichen Schutz der hochsensiblen Patientendaten bietet», so Gröhe anlässlich der heutigen 1. Lesung. Der Aufbau der Telematik-Infrastruktur erfülle die höchsten Sicherheitsstandards, betonte er. Sie seien bereits jetzt höher als bei einer EC-Karte und würden laufend an neue Entwicklungen angepasst. Jetzt seien Selbstverwaltung und Industrie am Zug. Er erwarte von allen Beteiligten entschlossenen Einsatz, damit der Nutzen der Telematik schnell den Patienten zugutekomme. «Verzögerungen durch interessenpolitisches Klein-Klein darf es nicht mehr geben.»
Künftig sollen über die EGK neue Anwendungen möglich sein. So könnte etwa ein digitaler Medikationsplan hinterlegt werden, wenn der Patient dies wünscht. Auch wichtige Notfalldaten könnten ab 2018 über die Karte verfügbar sein. Die Ärzte sind mit der Rolle der EGK jedoch nach wie vor unzufrieden. Bereits in der Vergangenheit hatten sie sich mit datenschutzrechtlichen Argumenten gegen deren Einsatz gesperrt. Gassen kritisiert nun, die elektronische Gesundheitskarte könne viel weniger, als man ihr ursprünglich in die Wiege legen wollte. Sie sei auch kein Medium, auf dem Daten des Patienten immer aktualisiert vorgehalten werden könnten, um etwa Doppeluntersuchungen oder Kreuzmedikationen, die sich gegenseitig aufheben, zu vermeiden. «Wichtig sind Mehrwerte für Patienten und Ärzte. Bisher ist aber nicht ersichtlich, dass man diese Technik tatsächlich zum Nutzen der Patienten und der Ärzte einsetzen kann.»
Gleichzeitig versicherte er aber, dass das Datennetz der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KV-Net) künftig an die dann zentrale Infrastruktur angeschlossen werde. «Sobald das System funktioniert, wird das bestehende KV-Netz angedockt. Dann gibt es nur noch eine Datenautobahn», so Gassen. (et)
03.07.2015 l PZ
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