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Trinkwasser: Endgültiges Aus für Bleirohre

 

Am 1. Dezember tritt ein neuer Grenzwert für Blei im Trinkwasser in Kraft. Nach einer zehnjährigen Übergangsfrist für den Austausch bedeutet das nun das Ende für bleihaltige Rohre als Trinkwasserleitungen. Das teilte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) heute mit.

 

Das Schwermetall Blei ist ein Nerven- und Blutgift, das den menschlichen Organismus schon in geringer Dosierung schädigt. Die Symptome einer Bleivergiftung können Darmkoliken, Anämie, Gicht sowie Schäden an der Leber, den Nieren und dem zentralen Nervensystem sein. Besonders gefährlich sei Blei für schwangere Frauen, Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder, da es die kindliche Entwicklung des Nervensystems beeinträchtige, so das BMG. Diese sollten bleihaltiges Leitungswasser nicht trinken oder Speisen essen, die damit zubereitet wurden.

 

Der neue Grenzwert schreibt nun eine Bleikonzentration von maximal 0,01 Milligramm Blei pro Liter Wasser vor. Da die Werte in Bleileitungen meist höher sind, müssten diese in der Regel ausgetauscht werden, schreibt das BMG. «Wird der Bleiwert in einer Leitung überschritten, kann das Gesundheitsamt den Wasserversorger oder den Vermieter verpflichten, die Ursache zu beseitigen», sagte Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). Laut BMG sind Gebäude betroffen, die vor 1970 gebaut wurden. Danach seien keine Bleileitungen mehr verbaut worden. Im süddeutschen Raum sei im Übrigen schon seit über hundert Jahren auf bleihaltige Trinkwasserrohre verzichtet worden.

 

Die neue Vorschrift kommt für Vermieter und Trinkwasserversorger nicht überraschend: Bereits Anfang 2003 trat die Trinkwasserverordnung in Kraft, die die stufenweise Herabsetzung des Bleigrenzwertes im Trinkwasser bis zum 1. Dezember 2013 vorsieht.

 

Das BMG warnt in diesem Zusammenhang auch vor anderen Installationswerkstoffen, die Blei ins Trinkwasser abgeben können. Dazu gehörten zum Beispiel verzinkter Stahl oder Kupferlegierungen. Das Ministerium empfiehlt daher, bei neuen Installationen darauf zu achten, dass nur trinkwasserhygienisch geeignete Werkstoffe verwendet werden. Grundsätzlich solle auch darauf geachtet, Wasser immer kurz ablaufen zu lassen, wenn der Wasserhahn länger nicht benutzt worden ist. (ke)

 

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18.11.2013 l PZ

Foto: Fotolia/Wende