DocMorris: Gericht untersagt 20-Euro-Prämie |

Erneute Schlappe für DocMorris: Das Landgericht Köln hat auch das neue Bonussystem der niederländischen Versandapotheke verboten. Damit bestätigten die Richter eine einstweilige Verfügung aus dem Mai, die die Apothekerkammer Nordrhein gegen DocMorris erwirkt hatte.
Zum Hintergrund: Im vergangenen Herbst hatte die Bundesregierung Boni auf verschreibungspflichtige Arzneimittel endgültig verboten. DocMorris änderte das bisherige Bonussystem daraufhin und bot den Kunden zunächst eine Prämie von bis zu 15 Euro für die Teilnahme an einem Arzneimittelcheck an. Zusätzlich erhielten die Patienten 1 Euro Bonus für jedes verordnete Medikament. Das Landgericht Köln sah darin einen Verstoß gegen deutsches Preisrecht und untersagte das Prämiensystem. Der Versender stellte das Bonusmodell in der Folge erneut um. Die Kunden erhielten nun bis zu 20 Euro als Dankeschön für die Teilnahme am Medikationscheck, der 1-Euro-Bonus wurde gestrichen. Doch auch das geänderte Bonussystem untersagten die Kölner Richter schließlich per einstweilige Verfügung.
In seiner aktuellen Entscheidung verweist das Gericht auf das zuvor ergangene Urteil im Verfahren um die 15-Euro-Prämie. Darin hatten die Richter ausgeführt, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe habe eindeutig entschieden, dass die deutschen Preisvorschriften auch für ausländische Versandapotheken gelten. Das Boni-Verbot stehe demnach ausdrücklich auch im Einklang mit europäischem Recht. Darüber hinaus hatte das Kölner Gericht darauf verwiesen, dass DocMorris die Prämie nur bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln gewährt. Aus Sicht des Verbrauchers erscheine der Bonus daher trotz Arzneimittelcheck als Vergünstigung für die Einlösung eines Rezepts – und das ist nun einmal verboten.
Ungeachtet der bereits im Mai erlassenen einstweiligen Verfügung wirbt DocMorris nach wie vor mit der 20-Euro-Prämie. Die Kölner Richter verhängten in der vergangenen Woche daher auch ein Ordnungsgeld von 150.000 Euro gegen den Versender. DocMorris sei offenbar erneut der Meinung, «ein gerichtliches Verbot schlicht ignorieren zu dürfen», heißt es zur Begründung. Aus der Vergangenheit hätte das Unternehmen eigentlich die Lehre ziehen müssen, dass absichtliche Verstöße nicht toleriert würden. Auch im Streit um die 15-Euro-Prämie hatte der Versender zunächst nicht eingelenkt. Bereits zweimal musste DocMorris daher ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro hinnehmen. Die Gesamtstrafe für die Versandapotheke erhöht sich damit nun auf 350.000 Euro. Gegen das aktuelle Urteil kann DocMorris allerdings noch in Berufung gehen. (sch)
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