Bemessungsgrenzen: 2013 weniger Netto vom Brutto |

Viele Beschäftigte werden im kommenden Jahr mehr in die Sozialkassen einzahlen müssen. Das ergibt sich aus den neuen Sozialversicherungsrechengrößen für 2013, die das Bundeskabinett heute billigte. Der Verordnung muss noch der Bundesrat zustimmen. Dies gilt als Formsache. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen folge der Einkommensentwicklung des vergangenen Jahres, teilte das Bundesarbeitsministerium heute in Berlin mit. Die Brutto-Einkommensgrenzen bis zu denen Sozialabgaben erhoben werden steigen zum Jahreswechsel unterschiedlich: Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen von 5600 auf 5800 Euro monatlich, im Osten von 4800 auf 4900 Euro. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt die in West und Ost einheitliche Beitragsbemessungsgrenze von 3825 Euro im Monat auf 3937,50 Euro. Das ergibt bei Einkommen von mehr als 3825 Euro einen Aufschlag von monatlich bis zu 12 Euro.
Der Beitrag zur Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt für Beschäftigte mit einem Einkommen von mehr als 5600 Euro monatlich im Westen zusammengerechnet um mehr als 4 Euro, sofern der Rentenbeitragssatz wie von der Regierung geplant von 19,6 auf 19,0 Prozent sinkt. Im Osten winkt dagegen allen Beschäftigten eine Entlastung bei der Rente.
Für gesetzlich Krankenversicherte steigt die Versicherungspflichtgrenze auf 4350 Euro Monatseinkommen.
10.10.2012 l dpa
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