Bundesrat plant Spielerkarte |

Der Bundesrat hat in einem Gesetzentwurf die Einführung einer elektronischen Spielerkarte angeregt. Sie soll den Zugang zu Spielautomaten begrenzen und so Spielsucht vorbeugen. Die personengebundene Spielerkarte sei ein mittelfristiges Projekt, heißt es im Entwurf. Zuvor seien jedoch einige technische und datenschutzrechtliche Fragen zu klären. Aus diesem Grund sollen zunächst Karten geschaffen werden, die nicht an eine einzelne Person gebunden sind.
Sollte der Entwurf erfolgreich sein, müssen Spielwillige laut «Saarbrücker Zeitung» vor der Automatennutzung zukünftig eine Spielerkarte vorlegen, die sie zuvor in einer Kneipe oder Spielhalle erworben haben. Der Zeitung zufolge ist auf der Karte das Alter des Spielers vermerkt sowie ein fester Betrag von nicht mehr als 200 Euro, den er pro Abend verspielen kann. Eine Person soll jeweils nur eine Karte pro Tag und Spielstätte nutzen können.
Die Opposition kann dem Vorschlag einer nicht personengebundenen Spielerkarte nichts abgewinnen. «Die Spielerkarte ist ein Placebo. Nicht personalisierte Spielerkarten können auch an Jugendliche weitergegeben werden», kritisierte Angelika Graf, Suchtexpertin in der SPD. Laut Harald Terpe, Grünen-Sprecher für Drogen- und Suchtpolitik, sind die Vorschläge im Gesetzentwurf vor allem ein Geschenk an die Spielindustrie. «Für die Suchtprävention bringen sie gar nichts», sagte der Politiker gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung. «Im Gegenteil: wenn eine Spielerkarte mit 200 Euro aufgeladen ist, ist die Versuchung viel größer, die ganze Summe auch zu verspielen.»
Terpe forderte stattdessen, Spielgeräte zu entschärfen, ein bundesweites Sperrsystem für Spielhallen einzurichten und Gaststätten komplett gerätefrei zu halten. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans (FDP), dementierte derweil, dass auf der Spielerkarte ein Geldbetrag gespeichert werden soll. Sie solle lediglich der Identifikation dienen: «Es ist jedoch nicht beabsichtigt, dieses Identifikationsmittel mit einer Geldkarte zu verbinden», so Dyckmans.
Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass Gastwirte zukünftig Kenntnisse des Jugend- und Spielerschutzes nachweisen müssen, um überhaupt Spielgeräte aufstellen zu dürfen. Sollten sie gegen die Spielverordnung verstoßen, sollen nicht wie bisher bis zu 2500, sondern bis zu 5000 Euro Strafe anfallen. In Deutschland gibt es nach einer Schätzung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen rund 200.000 Glücksspielsüchtige. Weitere 300.000 Menschen weisen zumindest ein problematisches Spielverhalten auf. (ah)
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21.08.2012 l PZ
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