Vaginal-Arzneimittel: Wichtige Anwendungshinweise |

Noch immer sind Arzneimittel, die Frauen vaginal anwenden, ein Tabuthema. Die Ausnahme sind sie aber nicht: Im Jahr 2009 brauchten knapp 2 Millionen gesetzlich versicherte Frauen rezeptpflichtige Vaginalzäpfchen, -tabletten oder -cremes. Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut (DAPI). «In den wohnortnahen Apotheken arbeiten vor allem Frauen. Patientinnen können deshalb ohne Scheu nach einer persönlichen Beratung fragen und sich die korrekte Anwendung erklären lassen», so Apotheker Dr. Wolfgang Kircher, Mitglied der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) und Experte für Arzneiformen.
Alle vaginalen Arzneimittel sollten möglichst tief in die Scheide eingeführt werden, damit sie sich gut verteilen können. Idealerweise werden sie abends vor dem Schlafengehen angewendet. Ein Wäscheschutz ist empfehlenswert, Tampons sollten aber nicht gleichzeitig benutzt werden. Vaginaltabletten lassen sich leichter einführen und zerfallen schneller, wenn sie vorher kurz mit Wasser angefeuchtet werden. Sie sind aber besonders feuchtigkeitsempfindlich und sollten deshalb bis unmittelbar vor der Anwendung in der Verpackung bleiben. Diese Arzneiformen zerbrechen teilweise leicht und müssen deshalb mit großer Vorsicht aus der Verpackung genommen werden. Das Einführen von Tabletten kann ein Applikator erleichtern. Dieser sollte nach dem Benutzen mit warmen Wasser gereinigt werden. Durch kochendes Wasser hingegen kann er sich verformen und unbrauchbar werden.
Vaginalcremes können die Sicherheit von Kondomen oder Diaphragmen beeinträchtigen, weil sie deren Reißfestigkeit oder Elastizität vermindern. Das gilt auch für Zäpfchen mit fetthaltiger Grundmasse. Schwangere sollten Salben und Cremes nur nach Absprache mit dem behandelnden Arzt mit einem Applikator einführen. Der Grund: Die Einführhilfe könnte den empfindlichen Portiobereich verletzen. Vaginalzäpfchen sollten, wie andere Zäpfchen auch, vor Temperaturen über 25 Grad geschützt werden. Sie können sonst schmelzen, das kann die Wirksamkeit mindern. Einmal geschmolzene Zäpfchen dürfen deshalb nicht mehr angewendet werden. Das Spülen der Scheide (sogenannte Vaginalduschen) lehnen Apotheker grundsätzlich ab.
08.12.2010 l ABDA
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