Kosten-Nutzen-Bewertung: GBA stellt Weichen |

Im September sollen in Deutschland erstmals die in der Gesundheitsreform vereinbarten Kosten-Nutzen-Bewertungen von neuen Arzneimitteln durchgeführt werden. Auf Basis dieser Analysen können die Krankenkassen dann Höchstbeträge festlegen, die sie für die Arzneimittel bezahlen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat hierfür eine Ergänzung seiner Verfahrensordnung beschlossen und somit die nötigen Vorarbeiten für die Umsetzung der neuen Regelung geschaffen. Er wird künftig das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) neben der Bewertung des Nutzens auch mit einer Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses beauftragen.
Nicht alle auf dem Markt befindlichen Arzneimittel sollen von der neuen Prüfung betroffen sein. Lediglich der Teil von Arzneimittel-Innovationen, der sich nicht in bestehende Festbetragsgruppen einordnen lässt, würde bewertet, heißt es in einer Pressemitteilung des GBA. Neben der Festsetzung von Höchstbeträgen, kann eine Kosten-Nutzen-Bewertung in geeigneten Fällen auch als Grundlage für Beschlüsse über Verordnungseinschränkungen und Therapiehinweise dienen. Spätestens im Jahr 2010 sollen erste Ergebnisse vorliegen. (sch)
17.07.2009 l PZ
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