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AOK: Vom Spitzenverband zur GbR

 

Der AOK-Bundesverband firmiert ab dem 1. Januar 2009 als Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Am 9. Juli haben die Spitzen der 15 AOK-Landesverbände einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag unterzeichnet. Sie folgten damit den Vorgaben des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes, in dem eine weitreichende Organisationsreform der Gesetzlichen Krankenversicherung festgelegt wurde. So verlieren mit der Einführung des Gesundheitsfonds zum 1. Januar 2009 die bisherigen acht Spitzenverbände der Krankenkassen ihren Status als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die meisten ihrer Aufgaben übernimmt der zum 1. Juli 2008 gegründete «Spitzenverband Bund der Krankenkassen». Der GKV-Spitzenverband vertritt allein und einheitlich alle Kassen auf Bundesebene. Der AOK-Bundesverband sieht sich deshalb in Zukunft vornehmlich als Interessenvertretung der Ortskrankenkassen gegenüber der Politik, dem GKV-Spitzenverband und den Vertragspartnern der AOK. (dr)

 

10.07.2008 l PZ

Foto: AOK