| Alexander Müller |
| 03.03.2026 16:24 Uhr |
Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) sieht in den geplanten Auflagen für Logistiker ein »Versandverbot für Arzneimittel durch die Hintertür«. Die Versender verweisen auf die bereits hohen Standards, auch seien passiv gekühlte Verpackungssysteme Standard. Die geplante Neuregelung bringe zwar zusätzliche Auflagen für das Qualitätsmanagement und damit mehr Dokumentationspflichten, schließe aber keine »vermeintlichen Sicherheitslücken«.
Die Versender sind überzeugt, dass eine Einschränkung des Versandhandels bei Millionen von Bürgerinnen und Bürgern auf »völliges Unverständnis« stoßen würde. »Das wäre politisch nicht durchzuhalten«, menetekelt der BVDVA.
Der Bundesverband der Versorgungsapotheker (BVVA) begrüßt in seiner Stellungnahme die geplanten Einschränkungen von Nullretaxationen. Die Regelungen gingen jedoch nicht weit genug. Der BVVA will durchsetzen, dass die Kassen bei formalen Fehlern zumindest den Preis des Arzneimittels erstatten müssen.
Außerdem schlägt der BVVA vor, alle Impfungen in Apotheken als pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) zusammenzufassen. Die Übermittlung der E-Rezepte zwischen Arztpraxis und vertragsgebundener Apotheke in der Heimversorgung wird ausdrücklich unterstützt. Jedoch sollte die vorgesehene Frist (31. Dezember 2028) gestrichen werden, da die Anbindung an die Telematikinfrastruktur aller Anbieter sich nach den bisherigen Erfahrungen verzögern könne. Ferner hält der Verband an seiner Forderung nach einer Apotheken-GmbH als Rechtsform fest und bringt eine Reihe an Vorschlägen zur Entbürokratisierung.