Zweite Corona-Impfdosis nicht hinauszögern |
Daniela Hüttemann |
04.01.2021 13:56 Uhr |
Auch der Apothekerverband Nordrhein hat nun fachlich Stellung bezogen. Man dürfe im Moment
nicht davon abweichen, drei Wochen nach der ersten Corona-Impfung die zweite Impfung durchzuführen, sagte dessen Vorstandsvorsitzender Thomas Preis heute gegenüber der »Rheinischen Post«. Erst mit der
zweiten Impfung nach drei Wochen erreiche man den mehr als 90-prozentigen Impfschutz. »Wir wollten alle einen sicheren und wirksamen Impfstoff. Jetzt haben wir ihn, und daran sollten wir auch nicht ohne weitere Studien etwas daran ändern«, so Preis.
Stattdessen gibt es eine einfach Möglichkeit, mehr Menschen als geplant zu impfen, auf die Preis auch verwies: So lassen sich aus dem Mehrdosenbehältnis von Comirnaty nach Verdünnung sechs statt der vorgesehenen fünf Impfdosen entnehmen, wie herstellende Apotheker und PTA wissen. Der Entnahme dieser zusätzlichen Dosis hatte das Bundesgesundheitsministerium vergangene Woche per Schreiben an die Bundesländer zugestimmt. Allerdings darf eine Dosis nicht aus verschiedenen Fläschschen gepoolt werden, sondern muss komplett aus einer Ampulle entnommen werden.
Der Vektorimpfstoff von Astra-Zeneca ist in der EU noch nicht zugelassen. Zwar ging er am 1. Oktober 2020 als erster Covid-19-Impfstoff überhaupt ins Rolling-Review-Verfahren, doch verzögerte sich die Begutachtung aufgrund von Studienunterbrechungen und Pannen. Ein Zulassungsantrag liegt wohl noch nicht vor. Am 30. Dezember teilte die EMA mit, Fortschritte bei der Begutachtung zu machen. Kurz vor Weihnachten sei ein weiteres Datenpaket eingetroffen.
Derzeit liegen der EU-Behörde Zwischenanalysen von vier klinischen Studien vor, die in Großbritannien, Brasilien und Südafrika durchgeführt werden. Weitere Daten werden diesen Monat erwartet. Ein konkretes Datum für die Beratung des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) für die Astra-Zeneca-Vakzine nannte die EMA jedoch noch nicht. Sie sei sich der vorläufigen Zulassung in Großbritannien bewusst, betonte aber, dass es sich um eine andere Art von Zulassung handle als in der EU vorgesehen.
Die EMA arbeite an einer sogenannten bedingten Zulassung, die als umfassender gilt als die vorläufige oder Notfallzulassungen der USA und Großbritanniens, was unter anderem auch Haftungsfragen betrifft.