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Wahrzeichen mit Geschichte

Zwei Jubiläen für das berühmte rote Apotheken-A

Selbst im dichten Schilderwald der Innenstädte bleibt der Blick immer wieder am Apotheken-A hängen. Groß und rot, mit eingezeichnetem Arzneikelch und Schlange, ist der gotische Buchstabe seit Langem als das Erkennungszeichen schlechthin für Apotheken etabliert. Er weist jenen den Weg, die Rezepte einlösen oder OTC-Präparate besorgen möchten, er dient Passanten als Orientierung. Das rote Apotheken-A kennt in Deutschland wohl jeder.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 09.06.2022  10:30 Uhr

DAV-Chef Dittrich: »Werden um das Apotheken-A beneidet«

Für den heutigen DAV-Vorsitzenden Thomas Dittrich hat das rote Apotheken-A auch nach so vielen Jahrzehnten nichts an Strahlkraft eingebüßt. »Als Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands bin ich sehr stolz darauf, dass der Verband das rote Apotheken-A als starke Marke so weitsichtig etabliert, stark gemacht und verteidigt hat. Mit dem roten Apotheken-A hat der Deutsche Apothekerverband das Erkennungszeichen schlechthin für alle öffentliche Apotheken in Deutschland etabliert«, sagte Dittrich der PZ. Er betonte: »Um das Apotheken-A werden wir in Europa und in der ganzen Welt beneidet, wo es eine vergleichbar starke Kollektivmarke für die Apotheken kaum gibt.«

Wie schützt man nun ein solches Gut? Das Symbol darf nur in der eingetragenen, geschützten Farbe und Form sowie nur in Alleinstellung genutzt werden. In einer eigenen »Apotheken-A-Fibel« klärt der DAV auf der ABDA-Website genauestens über den richtigen Gebrauch auf. Als Markeninhaber hat er das Emblem freilich vor Missbrauch und Fälschung zu bewahren und er betont, dass er »mit aller Konsequenz« dagegen vorgehe. Zudem muss er regelmäßig den Markenschutz verlängern, denn dieser ist mit dem Markeneintrag nicht für alle Zeit gegeben, sondern hält nur jeweils zehn Jahre. Den Verlängerungen an sich sind wiederum keine Grenzen gesetzt: Theoretisch, erklärt der Sprecher des Patentamts, könnten Marken »bis zum Sankt-Nimmerleinstag« verlängert werden, aber eben nur auf Antrag des Inhabers. Einen solchen hat der DAV zuletzt im Februar 2021 fristgerecht gestellt. Das berühmte rote Apotheken-Wahrzeichen ist somit weiterhin geschützt, und zwar vorerst bis 31. Januar 2031.

 

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