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Wahrzeichen mit Geschichte

Zwei Jubiläen für das berühmte rote Apotheken-A

Selbst im dichten Schilderwald der Innenstädte bleibt der Blick immer wieder am Apotheken-A hängen. Groß und rot, mit eingezeichnetem Arzneikelch und Schlange, ist der gotische Buchstabe seit Langem als das Erkennungszeichen schlechthin für Apotheken etabliert. Er weist jenen den Weg, die Rezepte einlösen oder OTC-Präparate besorgen möchten, er dient Passanten als Orientierung. Das rote Apotheken-A kennt in Deutschland wohl jeder.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 09.06.2022  10:30 Uhr

Dieses berühmte Wahrzeichen begeht in diesem Jahr ein Jubiläum, beziehungsweise: Je nach Lesart sind es sogar zwei Entstehungsjahre, die sich 2022 runden: 1972 sowie 1952. Im Frühjahr 1972 wurde die Marke öffentlich eingeführt, nachdem sie ein Jahr zuvor vom »Deutschen Apothekerverein« beim Deutschen Patentamt in München angemeldet worden war. Bis zum tatsächlichen Markeneintrag sollte es zwar noch bis 10. Mai 1973 dauern (Registernummer 905219), aber dass das Apotheken-A als Marke eintragsfähig war, zeigte sich eben schon durch die Bekanntmachung 1972, wie ein Sprecher des Patentamts der PZ erklärte. Markeninhaber ist inzwischen der Deutsche Apothekerverband (DAV). Auch die ABDA-Website gibt 1972 als Eintragsjahr der Marke an. Ein halbes Jahrhundert ist das jetzt her.

Ihren Anfang nahm die Geschichte aber schon früher: Bereits rund 20 Jahre vorher, im Dezember 1951, wurde das Apotheken-A mit Schlange und Giftkelch in der Pharmazeutischen Zeitung erstmals offiziell vorgestellt; am 22. August 1952 schließlich »wurde das Wahrzeichen in die Klasse 2 des Warenzeichenregisters beim Deutschen Patentamt zugunsten der Apothekerkammer Niedersachsen eingetragen«. So heißt es in der 1992 erschienenen Dissertation »Von der Selbsthilfe zur Selbstverwaltung. Entstehungsgeschichte der Apothekerkammer Nordrhein (1945-1953)« von Holger Goetzendorff. Dieser Eintrag wiederum jährt sich also zum 70. Mal. Viel Grund zu Feiern also.

Vorläufer des berühmten Wahrzeichens

Dabei war es gar nicht so leicht, sich auf diesen Entwurf zu einigen, der sich zu einer solchen Ikone für den Apothekerstand in Deutschland entwickeln sollte. Sich als Apotheke sichtbar zu kennzeichnen, dies praktizierten die Apotheken zwar schon lange vorher und über einige Jahrhunderte hinweg, allerdings mit ganz individuellen Erkennungszeichen, wie die Website des Deutschen-Apotheken-Museums verrät. Auf bemalten Holzschildern fanden sich demnach oftmals der Name der Apotheke, zum Beispiel Adler- oder Ratsapotheke, sowie der des Besitzers. Zudem prangten an der Apothekenmauer oft Figuren von Tieren, Fabelwesen oder auch Schutzpatronen, die der Offizin ihren Namen verliehen. Noch heute gibt es wohl in jeder Stadt eine Löwen-, Einhorn- oder Lukas-Apotheke.

Vor gut 100 Jahren, Anfang der 1920er, kamen Bestrebungen für ein einheitliches Apotheken-Symbol auf. Wie das Apotheken-Museum in Heidelberg ausführt, war es zu jener Zeit für viele Offizinen hierzulande üblich, mit einem »Schweizer Kreuz«, also einem weißen Kreuz auf rotem Grund, auf sich aufmerksam zu machen. Dies sahen die Schweizer aber nicht gern, sie kündigten an, die Nutzung einzudämmen. Zudem war das Symbol nicht den Offizinen vorbehalten, sondern auch viele Drogerien nutzten es. Um sich davon abzugrenzen und künftig mit einem standeseigenen, einheitlichen Wahrzeichen aufzutreten, sollte nach Ansicht vieler Apotheker also etwas Neues her.

Und das war das so genannte »Hageda-Kreuz«, ein Leuchtschild mit Schale, Aeskulap-Schlange und rotem »Apotheke«-Schriftzug, das die »Hageda« («Handelsgesellschaft Deutscher Apotheker«) 1929 der Öffentlichkeit vorstellte und das schon ein Jahr später an Apotheken in mehr als 180 Städten in Deutschland hing. Gleichzeitig tauchten weitere Anwärter auf: So gab es aus der Hamburger Sektion des DAV Entwürfe, zudem brachte die Kasseler Firma Wenderoth, eigentlich ein Produzent pharmazeutischer Bedarfsartikel, ein dem Schweizer Kreuz ähnliches Emblem auf den Markt. Sämtliche Entwürfe hielten dem Urteil der Kritiker aber letztlich nicht Stand; zu wenig international, zu unspezifisch, zu nah am Schweizer Kreuz – Bedenken gab es reichlich, auch wenn etwa das Hageda-Kreuz so vielversprechend gestartet war.

Nun sollte ein Ideenwettbewerb um das passendste Apotheken-Symbol die Lösung bringen. Ende 1929 von der Fachzeitschrift für Kundenwerbung in der Apotheke, »Verunda«, ausgeschrieben, lockte der Wettbewerb rund 1000 Künstler und andere Berufene, um endlich ein geeignetes Wahrzeichen zu finden. Einzige Vorgabe: Es darf darin weder ein rotes noch ein Schweizer Kreuz vorkommen. Und so wurden es drei Löffel: Der Künstler Richard Rudolf Weber aus Köln-Mühlheim machte mit seinem Motiv »Arzneiflasche mit drei Löffeln« das Rennen. Dieses Zeichen wurde »als Eigentum der Firma Verunda beim Reichspatentamt eingetragen«, wie es in der Goetzendorff-Dissertation heißt.

Bis Anfang der 1930er Jahre nutzten 30 Prozent der Apotheken in Deutschland das Emblem als Wahrzeichen, schreibt das Apotheken-Museum. Zudem prangte es als Logo auf Etiketten und Rezepthüllen. Dann aber übernahmen die Nationalsozialisten die Macht, denen der moderne Stil des Bauhaus-ähnlichen Zeichens nicht passte. Somit waren auch die Tage der drei Löffel gezählt. Auch das Schweizer Kreuz stellte keine Alternative mehr dar, da die Nutzung inzwischen rechtlich beschränkt worden war.

Ausgeschrieben von den Deutschen Apothekern in der Zeitschrift »Gebrauchsgrafik«, gab es 1936 erneut einen Wettbewerb. Unter den Bedingungen im nationalsozialistischen Deutschland nahm damit die so genannte Lebensrune, ein germanisches, von den Nationalsozialisten zur Propaganda genutztes Zeichen, Einzug in die Symbolik rund um das Apotheken-Wahrzeichen. Sämtliche Gesundheitsverbände, etwa die der Ärzte und Zahnärzte, führten diese Rune bereits in ihren Logos.

Das wollten auch die gleichgeschalteten Apotheker. Und so griff der damalige »Reichsapothekerführer« Albert Schmierer in den unter 500 Einsendungen prämierten Entwurf des Grafikers Paul Weise ein und veränderte ihn entscheidend: Statt der Kombination aus rotem gotischem A mit kleinem weißem Kreuz enthielt das Modell nun ein großes A samt integrierter Rune. Um das Zeichen schnell unters Volk zu bekommen, ließ Schmierer es als Aluminiumschild kostenlos an alle Apotheken des Landes verschicken. Alle in der Deutschen Apothekerschaft organisierten Apothekenleiter waren verpflichtet, das Zeichen gut sichtbar anzubringen.

Erneute Suche nach Ende des Zweiten Weltkriegs

Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs hatte auch die Verbreitung der nationalsozialistischen Propaganda ein Ende. Viele Apothekeninhaber überklebten oder übermalten die von den Alliierten verbotene Rune, das gotische Apotheken-A aber blieb. Gleichzeitig begann die Suche erneut. Sie brachte Vorläufer wie das Hageda-Kreuz und auch das Drei-Löffel-Symbol zurück in die Diskussion, die insbesondere in der Fachpresse geführt wurde. Sollte das rote A bleiben? Mit oder ohne Schlange und Kelch? Oder sollte es ein ganz neues Symbol geben? Darüber gab es heftige Kontroversen. Die Ideen für ein neues Wahrzeichen sprudelten förmlich: So gab es Stimmen für ein rotes Viereck im weißen Kreis mit Schlange, die Giftschale kombiniert mit Schlange und Handwaage wurde erdacht, ein Dürersches A vorgeschlagen oder ein stilisiertes Blatt mit Kristall in der Mitte. Letztlich, so schreibt Holger Goetzendorff in seiner Geschichtsabhandlung über die Kammer Nordrhein, kristallisierte sich eine Präferenz für die Beibehaltung des gotischen A heraus – nicht zuletzt wegen dessen schon damals überaus großer Bekanntheit.

Um Schlange und Kelch gab es aber zunächst weiter Zwist – hierbei setzte die Kammer Nordrhein ihren Entwurf trotz Kritik bereits Anfang 1947 in einem Kammerrundschreiben ein und verwendete das »Gotische A mit Giftbecher« ab 1950 nach einem Beiratsbeschluss endgültig. Ende desselben Jahres wurde der Titelzug der Rundschreiben mit dem neuen Logo versehen. Kurz zuvor hatte die ABDA im Zuge ihrer Gründung auf der Hauptversammlung des Deutschen Apothekertags in Berlin im Juli 1950 verkündet: »Nach einem Beschluss des Berliner Apothekertags ist das abgebildete A mit Kelch und Schlange als neues Wahrzeichen für die Apotheken in Aussicht genommen. Die Eintragung des Zeichens beim Patentamt wird beantragt.« So zitiert Goetzendorff. Nach der Bekanntgabe in der Pharmazeutischen Zeitung am 25. Dezember 1951 sowie dem Eintrag ins Warenzeichenregister am 22. August 1952 war die Diskussion schließlich beendet.

DAV-Chef Dittrich: »Werden um das Apotheken-A beneidet«

Für den heutigen DAV-Vorsitzenden Thomas Dittrich hat das rote Apotheken-A auch nach so vielen Jahrzehnten nichts an Strahlkraft eingebüßt. »Als Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands bin ich sehr stolz darauf, dass der Verband das rote Apotheken-A als starke Marke so weitsichtig etabliert, stark gemacht und verteidigt hat. Mit dem roten Apotheken-A hat der Deutsche Apothekerverband das Erkennungszeichen schlechthin für alle öffentliche Apotheken in Deutschland etabliert«, sagte Dittrich der PZ. Er betonte: »Um das Apotheken-A werden wir in Europa und in der ganzen Welt beneidet, wo es eine vergleichbar starke Kollektivmarke für die Apotheken kaum gibt.«

Wie schützt man nun ein solches Gut? Das Symbol darf nur in der eingetragenen, geschützten Farbe und Form sowie nur in Alleinstellung genutzt werden. In einer eigenen »Apotheken-A-Fibel« klärt der DAV auf der ABDA-Website genauestens über den richtigen Gebrauch auf. Als Markeninhaber hat er das Emblem freilich vor Missbrauch und Fälschung zu bewahren und er betont, dass er »mit aller Konsequenz« dagegen vorgehe. Zudem muss er regelmäßig den Markenschutz verlängern, denn dieser ist mit dem Markeneintrag nicht für alle Zeit gegeben, sondern hält nur jeweils zehn Jahre. Den Verlängerungen an sich sind wiederum keine Grenzen gesetzt: Theoretisch, erklärt der Sprecher des Patentamts, könnten Marken »bis zum Sankt-Nimmerleinstag« verlängert werden, aber eben nur auf Antrag des Inhabers. Einen solchen hat der DAV zuletzt im Februar 2021 fristgerecht gestellt. Das berühmte rote Apotheken-Wahrzeichen ist somit weiterhin geschützt, und zwar vorerst bis 31. Januar 2031.

 

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