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Wahrzeichen mit Geschichte
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Zwei Jubiläen für das berühmte rote Apotheken-A

Selbst im dichten Schilderwald der Innenstädte bleibt der Blick immer wieder am Apotheken-A hängen. Groß und rot, mit eingezeichnetem Arzneikelch und Schlange, ist der gotische Buchstabe seit Langem als das Erkennungszeichen schlechthin für Apotheken etabliert. Er weist jenen den Weg, die Rezepte einlösen oder OTC-Präparate besorgen möchten, er dient Passanten als Orientierung. Das rote Apotheken-A kennt in Deutschland wohl jeder.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 09.06.2022  10:30 Uhr

Erneute Suche nach Ende des Zweiten Weltkriegs

Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs hatte auch die Verbreitung der nationalsozialistischen Propaganda ein Ende. Viele Apothekeninhaber überklebten oder übermalten die von den Alliierten verbotene Rune, das gotische Apotheken-A aber blieb. Gleichzeitig begann die Suche erneut. Sie brachte Vorläufer wie das Hageda-Kreuz und auch das Drei-Löffel-Symbol zurück in die Diskussion, die insbesondere in der Fachpresse geführt wurde. Sollte das rote A bleiben? Mit oder ohne Schlange und Kelch? Oder sollte es ein ganz neues Symbol geben? Darüber gab es heftige Kontroversen. Die Ideen für ein neues Wahrzeichen sprudelten förmlich: So gab es Stimmen für ein rotes Viereck im weißen Kreis mit Schlange, die Giftschale kombiniert mit Schlange und Handwaage wurde erdacht, ein Dürersches A vorgeschlagen oder ein stilisiertes Blatt mit Kristall in der Mitte. Letztlich, so schreibt Holger Goetzendorff in seiner Geschichtsabhandlung über die Kammer Nordrhein, kristallisierte sich eine Präferenz für die Beibehaltung des gotischen A heraus – nicht zuletzt wegen dessen schon damals überaus großer Bekanntheit.

Um Schlange und Kelch gab es aber zunächst weiter Zwist – hierbei setzte die Kammer Nordrhein ihren Entwurf trotz Kritik bereits Anfang 1947 in einem Kammerrundschreiben ein und verwendete das »Gotische A mit Giftbecher« ab 1950 nach einem Beiratsbeschluss endgültig. Ende desselben Jahres wurde der Titelzug der Rundschreiben mit dem neuen Logo versehen. Kurz zuvor hatte die ABDA im Zuge ihrer Gründung auf der Hauptversammlung des Deutschen Apothekertags in Berlin im Juli 1950 verkündet: »Nach einem Beschluss des Berliner Apothekertags ist das abgebildete A mit Kelch und Schlange als neues Wahrzeichen für die Apotheken in Aussicht genommen. Die Eintragung des Zeichens beim Patentamt wird beantragt.« So zitiert Goetzendorff. Nach der Bekanntgabe in der Pharmazeutischen Zeitung am 25. Dezember 1951 sowie dem Eintrag ins Warenzeichenregister am 22. August 1952 war die Diskussion schließlich beendet.

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