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BGH-Urteil

Zwangslizenz für Cholesterinsenker von Sanofi vorläufig abgelehnt

Im Streit um den Vertrieb zweier konkurrierender Cholesterinsenker auf dem deutschen Markt hat der US-Konzern Amgen einen Etappensieg erzielt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe lehnte es heute ab, dem Pharmahersteller Sanofi-Aventis die Benutzung einer patentgeschützten Erfindung der Amerikaner vorläufig zu erlauben.
dpa
05.06.2019  10:10 Uhr

Menschen mit zu viel Cholesterin im Blut können ein höheres Risiko haben, einen Herzinfarkt oder Schlaganfall zu erleiden. Zu hohe Werte werden normalerweise durch Diät und - wenn nötig - mit anderen Wirkstoffen behandelt. Für Patienten, bei denen das nichts hilft, sind seit 2015 die zwei neuen Medikamente zugelassen: Repatha® von Amgen und Praluent® von Sanofi. Beide werden gespritzt.

Das europäische Patent dafür hält Amgen. Das versucht Sanofi derzeit anzufechten. Gleichzeitig geht Amgen in Deutschland gegen den französischen Konkurrenten wegen Verletzung des Patents vor. Außerdem streitet Sanofi vor dem Bundespatentgericht um eine Zwangslizenz.

Dabei steht eine Summe von etwa zehn Millionen Euro auf dem Spiel. In Karlsruhe ging es formal um die Zwischenzeit bis zur Entscheidung. 2017 hatte der BGH in einem ähnlichen Verfahren den Vertrieb eines Medikaments zur Behandlung von HIV-Infektionen vorläufig erlaubt – weil Schwangere und Kinder darauf angewiesen seien, hieß es damals.

Ein vergleichbares öffentliches Interesse sahen die Richter bei den Cholesterinsenkern nicht. Dass Praluent greifbare therapeutische Vorteile gegenüber Repatha habe, sei nicht glaubhaft gemacht worden, hieß es zur Begründung. Außerdem hätte Sanofi mit Amgen ernsthaft über eine Lizenz an dem Patent gegen Geld verhandeln müssen. (Az. X ZB 2/19).

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