Zivilrechtliche Auswirkungen: Kein Versand, aber Fernabsatz? |
Die in Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten gemachten Angaben werden Inhalt des Vertrags28. Sofern Apotheken ihre Informationspflichten nicht beachten, hat dies zwar keine unmittelbaren Auswirkungen auf die vertraglichen Hauptleistungspflichten. Etwaige Lieferkosten oder sonstige Nebenkosten können vom Patienten aber nur verlangt werden, wenn er vorher ordnungsgemäß hierüber informiert worden ist29. Die zweiwöchige Widerrufsfrist des Patienten beginnt nur dann bei Übergabe der Arzneimittel, wenn eine ordnungsgemäße Belehrung erfolgt ist. Ansonsten erlischt das Widerrufsrecht erst zwölf Monate und vierzehn Tage später30. Je nach Fallgestaltung können eventuell auch Schadensersatzansprüche des Patienten in Betracht kommen, zum Beispiel wenn er eine versiegelte Arzneimittelpackung in Unkenntnis der Rechtsfolge öffnet und danach noch sein (erloschenes) Widerrufsrecht ausüben möchte.
Darüber hinaus besteht das allgemeine Risiko im Wirtschaftsleben, dass eine Verletzung gesetzlicher Informationspflichten von Verbraucherschutzvereinen oder Wettbewerbern kostenpflichtig abgemahnt werden kann.
Syndikusrechtsanwalt Michael Jung , Referent Europa- und Kammerrecht,
ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V., Geschäftsbereich Recht,
Heidestraße 7, 10557 Berlin