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Vorsorge für Kinder

Zeitrahmen für U6 bis U9 ausgeweitet

Angesichts vieler überlasteter Kinderarztpraxen können Eltern bestimmte Vorsorgeuntersuchungen für ihre Kinder vorübergehend verschieben, empfiehlt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).
dpa
PZ
16.12.2022  15:55 Uhr

Die Untersuchungen U6 bis U9 für Kinder bis sechs Jahren können vorerst auch nach den vorgesehenen Zeiten und Toleranzzeiten wahrgenommen werden, teilte der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen am Donnerstag mit. Er legte dies in einer bis 31. März 2023 geltenden Ausnahmeregelung fest. Verschobene Früherkennungsuntersuchungen können demnach bis zum 30. Juni 2023 nachgeholt werden. Die größeren Zeiträume sollen Praxen und Familien in der aktuellen starken Welle mit Atemwegsinfekten entlasten.

Die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U5 für Babys müssten dagegen weiter in den vorgesehenen Zeiträumen und Toleranzzeiten wahrgenommen werden, erläuterte der Gemeinsame Bundesausschuss. Denn in den ersten sechs Lebensmonaten der Kinder bedürfe es einer zeitlich engmaschigen ärztlichen Betreuung, um Auffälligkeiten in der Entwicklung möglichst früh erkennen und behandeln zu können.

Die U6 ist für den zehnten bis zwölften Lebensmonat vorgesehen. Die U7 soll normalerweise zwischen dem 21. bis 24. Lebensmonat durchgeführt werden; die U7a zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat (also bis zum dritten Geburtstag), die U8 zwischen dem 46. bis 48. (also bis zum vierten Geburtstag) und die U9 zwischen dem 60. bis 64. Lebensmonat (also kurz nach dem fünften Geburtstag).

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses wird wie üblich vom Bundesgesundheitsministerium geprüft und soll rückwirkend zum 15. Dezember 2022 in Kraft treten. Viele Kinderpraxen und Kinderstationen sind aktuell extrem überfüllt. Experten berichten unter anderem von einer enormen Welle an Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV), das für Babys gefährlich sein kann.

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