| Theo Dingermann |
| 24.02.2020 09:36 Uhr |
Der Nationale Pandemieplan der Bundesrepublik Deutschland besteht aus zwei Teilen:
Teil I »Strukturen und Maßnahmen« wurde gemeinsam von Bund und Ländern verfasst. Er zeigt die Strukturen auf, die sowohl für die Planung als auch im Pandemiefall bereits vorhanden sind oder noch aufgebaut werden müssen, sowie notwendige und/oder mögliche Maßnahmen.
Teil II »Wissenschaftliche Grundlagen« wurde unter der Federführung des Robert Koch-Instituts (RKI) erstellt und beschreibt den wissenschaftlichen Sachstand zur Influenzapandemieplanung und -bewältigung. Dieser Teil ist stark auf eine Influenzapandemie fokussiert und müsste für eine SARS-CoV-2- Pandemie angepasst werden. Handlungsanweisungen oder Empfehlungen werden allerdings in diesem wissenschaftlichen Teil II nicht ausgesprochen.
Darüber hinaus gibt es Pandemiepläne für alle 16 Bundesländer.
Die wichtigsten nationalen Regelungen für die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten sind in den folgenden Gesetzen und Verordnungen enthalten:
Außerdem ist das BMG ermächtigt, im Pandemiefall spezielle Rechtsverordnungen zu erlassen: