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SARS-CoV-2

Zeit, sich an den Pandemieplan zu erinnern

»Eine Eindämmung in letzter Sekunde ist wohl auch mit allen verfügbaren Kräften nicht mehr erreichbar«, sagte der Berliner Virologe Christian Drosten am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur. Die Entwicklung in Italien zeigt ebenso wie die zunehmend kritische Situation in Südkorea, dem Iran und anderen Ländern, dass eine Pandemie wohl nicht mehr aufzuhalten ist.
Theo Dingermann
24.02.2020  09:36 Uhr

Lange hatte man gehofft, die SARS-CoV-2-Epidemie in China eindämmen zu können. Doch plötzlich stellt sich die Situation ganz anders dar. So harmlos anmutende Informationspakete wie Viren können erschreckend schnell außer Kontrolle geraten. Das wird in diesen Tagen deutlich, wo plötzlich Südkorea und Italien ins Zentrum der SARS-CoV-2-Berichterstattung rutschten.

In Südkorea entwickelt sich die Lage angesichts der rasanten Ausbreitung von SARS-CoV-2 immer besorgniserregender: Am Sonntag ruft das Land die höchste Warnstufe aus. Weitere Todesfälle durch die Lungenerkrankung Covid-19 wurden gemeldet. Insgesamt starben damit in Südkorea bislang (stand Montag) sieben Menschen an der Krankheit. Die Zahl der Neuinfizierten stieg um 161 auf 763 Fälle – die höchste Zahl außerhalb Chinas.

In Italien ist allein in der Lombardei nach Angaben des in Mailand erscheinenden »Corriere della Sera« die Zahl der Infizierten inzwischen auf 89 Personen gestiegen. Italienweit sind derzeit 132 Personen nachweislich mit SARS-CoV-2 infiziert. Hier wurden harte Maßnahmen veranlasst. Für die Gemeinden Codogno, Castiglione d’Adda, Casalpusterlengo, Fombio, Maleo, Somaglia, Bertonico, Terranova dei Passerini, Castelgerundo und San Fiorano (Region Lombardei), sowie für das venezianische Vo’ Euganeo wurden strikte Ein- und Ausgangsverbote angeordnet. Italiens Premierminister Giuseppe Conte verkündete, dass notfalls auch die Armee eingesetzt werde, um das Zu- und Austrittsverbot der betroffenen Gemeinden zu überprüfen.

Zudem wurde der Karneval in Venedig aus Sorge wegen der Ausbreitung des Coronavirus im Norden Italien vorzeitig beendet. »Wir müssen uns drastischen Maßnahmen anpassen«, sagte Luca Zaia, der Präsident der Region Venetien Reportern. Dazu zähle die Absage des Venezianischen Karnevals »und sogar noch mehr«.

Aufgrund dieser Entwicklung sehen Experten die Hoffnung auf eine Eindämmung der Epidemie schwinden. »Eine Eindämmung in letzter Sekunde ist wohl auch mit allen verfügbaren Kräften nicht mehr erreichbar«, sagte der Berliner Virologe Professor Dr. Christian Drosten am Sonntag der Deutschen Presse-Agentur. Das Problem: Weil die meisten Infektionen mit SARS-CoV-2 mild verlaufen, sind sie kaum erfassbar. Seine Eigenschaften ermöglichten Sars-CoV-2 eine unbemerkte Übertragung, erklärt Drosten. Wer nur milde oder keine Symptome hat, geht nicht zum Arzt und wird nicht getestet – kann das Virus aber auf Dutzende andere Menschen übertragen, die es wiederum in ihr Netz von Sozial- und Arbeitskontakten tragen.

Nach einer Modellrechnung des Imperial College London würden geschätzt nur ein Drittel aller importierten Fälle aus China überhaupt wahrgenommen, so Drosten. »Ich glaube nicht mehr daran, dass eine Pandemie vermeidbar ist.« In immer mehr Ländern fällt erst auf, dass das Virus längst große Kreise gezogen hat, wenn Menschen schwer erkranken oder sterben. So war es im Iran, so war es in Südkorea, so ist es nun auch in Italien. Und auch in etlichen anderen Ländern könnten längst Ausbrüche um sich greifen, von denen bisher niemand ahnt - auch in Deutschland. »Irgendwann wird es wahrscheinlich dazu kommen, dass unbemerkte Infektionen plötzlich bemerkt werden«, hatte Drosten kürzlich erklärt.

Vor diesem Hintergrund sollten wir uns hier in Deutschland daran erinnern, wie ein hiesiges Katastrophenszenario aussehen könnte. Eine Blaupause für den Ernstfall, die natürlich noch anzupassen wäre, liegt tatsächlich in den Schubladen. Es sind die verschiedenen Pandemiepläne, die im Zusammenhang mit einer drohenden Influenzapandemie national und international erarbeitet wurden.

Pandemiepläne

1999 publizierte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den ersten Influenzapandemieplan. Seitdem bereiten sich viele Länder gezielt auf eine Influenzapandemie vor. Nach der Pandemie 2009 wurden die Nationalen Pandemiepläne mehrer europäischer Länder überarbeitet und veröffentlicht. Auch Deutschland hat sich dieser Aufgabe gestellt.

Der aktuelle globale Pandemieplan der Weltgesundheitsorganisation (WHO) stammt aus dem Jahre 2017. Ergänzend dazu publizierte die WHO im Jahr 2018 eine Checkliste, welche die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Nationalen Pandemieplanung unterstützen soll. Ziele der WHO-Empfehlung sind (1) die WHO-Mitgliedstaaten in ihrer Pandemieplanung zu unterstützen und (2) die nationale und internationale Pandemieplanung und -bewältigung zu harmonisieren.

Phaseneinteilung der WHO

Die WHO beschreibt eine interpandemische Periode (Phasen 1 und 2) eine pandemische Warnperiode/Alarm-Phase (Phasen 3, 4, und 5) und die Pandemie (Phase 6). Wenn sich die globale Risikoeinschätzung entspannt, kann eine Deeskalation in Bezug auf global eingeleitete Maßnahmen erfolgen (Übergangsphase).

Obwohl die WHO noch nicht eine SARS-CoV-2-Pandemie ausgerufen hat, sind doch deutliche Merkmale einer Pandemie unübersehbar. Dieses Szenario wird in der »Phase 6« (Pandemiephase) des Pandemieplans der WHO beschrieben. In dieser Phase wird unterschieden, ob

  • ein Land noch nicht betroffen ist,
  • ein Land betroffen ist oder enge Handels- oder Reisebeziehungen mit einem betroffenen Land hat,
  • die Aktivität zurückgegangen ist, oder es sich um
  • eine zweite Pandemiewelle handelt.

Ziel der Maßnahmen hier sind die Minimierung der Auswirkung der Pandemie. In der Phase 6 hat sich das Virus angepasst und eine effektive Übertragbarkeit ist erreicht. Die Übertragungseigenschaften und Ausbreitung des Virus schließen eine Eindämmung aus. Die Zielstellung verlagert sich damit darauf, die Auswirkungen der Pandemie zu reduzieren. Maßnahmen, die eine Ausbreitung verlangsamen, haben weiterhin Bedeutung, da hierdurch die Zahl der Erkrankten insgesamt reduziert werden kann, Belastungsspitzen in verschiedenen Bereichen verringert werden können, und ein Zeitgewinn erzielt werden kann, zum Beispiel für einen in absehbarer Zeit verfügbaren Impfstoff.

Der Nationale Pandemieplan

Der Nationale Pandemieplan der Bundesrepublik Deutschland besteht aus zwei Teilen:

Teil I »Strukturen und Maßnahmen« wurde gemeinsam von Bund und Ländern verfasst. Er zeigt die Strukturen auf, die sowohl für die Planung als auch im Pandemiefall bereits vorhanden sind oder noch aufgebaut werden müssen, sowie notwendige und/oder mögliche Maßnahmen.

Teil II »Wissenschaftliche Grundlagen« wurde unter der Federführung des Robert Koch-Instituts (RKI) erstellt und beschreibt den wissenschaftlichen Sachstand zur Influenzapandemieplanung und -bewältigung. Dieser Teil ist stark auf eine Influenzapandemie fokussiert und müsste für eine SARS-CoV-2- Pandemie angepasst werden. Handlungsanweisungen oder Empfehlungen werden allerdings in diesem wissenschaftlichen Teil II nicht ausgesprochen.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die wichtigsten nationalen Regelungen für die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten sind in den folgenden Gesetzen und Verordnungen enthalten:

  • Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen – Infektionsschutzgesetz – IfSG vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Artikel 70 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474).
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Koordinierung des Infektionsschutzes in epidemisch bedeutsamen Fällen (Verwaltungsvorschrift-IfSG-Koordinierung – IfSGKoordinierungs-VwV) vom 12. Dezember 2013 (BAnz AT 18.12.2013 B3).
  •  Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV-Durchführungsgesetz – IGV-DG) vom 21. März 2013 (BGBl. I S. 566).
  • Gesetz zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) vom 23. Mai 2005 (IGVG 2005) vom 20. Juli 2007 (BGBl. II S. 930).

Außerdem ist das BMG ermächtigt, im Pandemiefall spezielle Rechtsverordnungen zu erlassen:

  • Erlass einer Verordnung nach §15 Absatz 1 und 2 IfSG, mit der die Meldepflicht an die epidemische Lage angepasst wird.
  • Erlass einer Verordnung nach § 20 Absatz 4 IfSG, mit der die Kostentragung für die Schutzimpfung in der GKV geregelt wird.
  • Erlass einer Verordnung nach § 20 Absatz 6 IfSG, mit der ggf. eine Impfpflicht eingeführt werden kann.

Kommunikation

Eine effektive Risiko- und Krisenkommunikation ist wesentlicher Bestandteil der Pandemievorbereitung und Pandemiebewältigung von Bund, Ländern und Kommunen. Sie wird im Pandemiefall mitentscheidend dafür sein, die Auswirkungen einer pandemischen Situation beherrschbar zu halten und den Krisenfall zu bewältigen.

Zu berücksichtigen ist, dass die Gesundheitskompetenz in verschiedenen Kreisen unserer Gesellschaft sehr unterschiedlich ausgeprägt ist. Unterschiedliche Bevölkerungsgruppen nehmen Risiken sehr unterschiedlich wahr und schätzen diese auch sehr unterschiedlich ein. Zudem weisen sie sehr verschiedene Informationsbedürfnisse auf. Schließlich müssen Kommunikationsmedien so gewählt werden, dass prinzipiell alle Zielgruppen erreicht werden, um jeden einzelnen motivieren zu können, die Informationen aufzunehmen, sie richtig zu verstehen und entsprechend auf die Botschaft zu reagieren.

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt auf ihrer Internetseite www.infektionsschutz.de, die als zentrale Informationsplattform für die Bevölkerung eingerichtet ist, zahlreiche Informationen, Filme und weitere Materialien zu grundlegenden Fragen des Infektionsschutzes und zu Krankheitsbildern, zur Händehygiene und Hygiene im Krankheitsfall zur Verfügung. Zur SARS-CoV-2-Epidemie hat die BZgA eine spezielle Informationsseite eingerichtet.

Voraussetzungen für eine effektive Koordinierung der Krisenkommunikation ist eine klar strukturierte Informationsvermittlung, die so ausgelegt ist, dass die erforderlichen aktuellen Informationen auf allen Entscheidungs- und Informationsebenen vorliegen. Kommunikationspläne müssen somit schon vor der Krise als Teil der Pandemie- und Managementpläne bereitstehen und getestet worden sein. Dies stellt sicher, dass möglichst einheitliche Sprachregelungen zum Pandemieverlauf vorhanden sind und abgestimmte Maßnahmen der Pandemiebewältigung kommuniziert werden.

Zentrale Themen der Kommunikation in Krisensituationen

1.) Epidemiologische Aspekte

- Wer ist infiziert (soziodemografische Verteilung)?

- Wo sind Infektionsherde (regionale Verteilung)?

- Wie verbreitet sich die Infektion (Ausbreitungsdynamik)?

- Was ist der Auslöser der Erkrankung?

- Wie sind die Übertragungswege?

2.) Individuelles Erkrankungs- und Sterberisiko

- Wie hoch ist das Risiko zu erkranken?

- Wenn es zu einer Infektion kommt, wie schwer ist die Erkrankung und was sind individuelle Risikofaktoren für einen besonders schweren Verlauf?

- Wie hoch ist das Risiko, an der Erkrankung zu sterben?

3.) Vorsorgemaßnahmen (auf der Verhaltensebene)

- Welche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen können getroffen werden damit eine Infektion verhindert wird?

4.) Medikamentöse Behandlung

- Gibt es verfügbare Arzneimittel wie zum Beispiel geeignete Impfstoffe?

- Wie wirksam und sicher sind die Arzneimittel bzw. die Impfungen?

- Gibt es unerwünschte Wirkungen?

- Wie stehen mögliche unerwünschte Wirkungen des Medikaments/der Impfung im Verhältnis zu den gesundheitlichen Risiken einer Erkrankung?

5.) Weiterführende Beratungs- und Informationsangebote

- Wo gibt es aktuelle Informationen zum Infektionsgeschehen?

- Über welche Bürger-Hotlines, Soziale Medien oder andere Beratungs- und Informationsangebote sind noch offene Fragen zu klären?

 

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